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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Geld für sozialen Wohnraum

Anträge aus den Kommunen für Landesmittel können bis Anfang April eingereicht werden

von Adolf Albus

(23.02.2021) Mit Landeszuschüssen wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 9. April beim Kreis eingereicht werden.

Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von so genannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung 2021, 2022 oder 2023 ausgelaufen sind oder auslaufen. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden aus der Zielgruppe zu benennen, die für soziale Mietwohnungen infrage kommt und mit dem er dann einen Mietvertrag abschließen muss.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. (06192)201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren.