Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Werbung
Werbung

Geistiges Eigentum in der EU nicht optimal geschützt

von Ilse Romahn

(09.05.2022) Schutzrechte für geistiges Eigentum spielen in einer wissensbasierten Wirtschaft eine wichtige Rolle: Sie ermöglichen es Unternehmen und Urhebern, Profit aus ihren schöpferischen Leistungen zu ziehen. Darüber hinaus bieten sie Verbrauchern Garantien in Bezug auf Qualität und Sicherheit. In einem veröffentlichten Sonderbericht warnt der Europäische Rechnungshof jedoch, dass die Rechtslage in der EU für den Schutz geistigen Eigentums nicht optimal ist.

Europäischer Rechnungshof
Foto: Europäischer Rechnungshof
***

Der bestehende Rechtsrahmen biete zwar gewisse Garantien, doch gebe es nach wie vor eine Reihe von Mängeln, insbesondere in Bezug auf die für eingetragenes Design maßgebliche EU-Richtlinie und das Gebührensystem der EU. Die Prüfer betonen auch, dass eine stärkere Harmonisierung der Systeme auf nationaler und auf EU-Ebene von Vorteil wäre.

Gewerbliche Schutzrechte sind für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung. Schutzrechtsintensive Branchen tragen fast die Hälfte (45 % oder 6,6 Billionen Euro) zur Wirtschaftstätigkeit der EU bei, nahezu ein Drittel (29 %) aller Arbeitsplätze in der EU entfällt auf diese Wirtschaftszweige. Schätzungen zufolge entgehen der Wirtschaft durch Produktfälschungen jedes Jahr Umsätze in Höhe von 83 Milliarden Euro. Würde man das Problem der Produktfälschungen wirksam angehen, könnte die EU-Wirtschaft nach einer aktuellen Schätzung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) mit einem Zuwachs von 400 000 Arbeitsplätzen rechnen. In der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass gefälschte Produkte auch erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Die Europäische Kommission, andere EU-Einrichtungen wie das EUIPO und die Behörden der Mitgliedstaaten unternehmen deshalb erhebliche Anstrengungen, um sicherzustellen, dass gewerbliche Schutzrechte im gesamten EU-Binnenmarkt beachtet werden.

"Rechte an geistigem Eigentum sind für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung: Sie sind Treiber für Innovation und Investitionen und ein Mittel gegen Produktfälschungen und deren schädliche Auswirkungen", so Ildikó Gáll-Pelcz, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Allerdings bietet der aktuelle EU-Rahmen nicht in allen Fällen geistigem Eigentum den benötigten Schutz. Wir hoffen, dass unsere Empfehlungen der EU helfen werden, diesen Schutz auf das Niveau anzuheben, das der Binnenmarkt erfordert."

Den Prüfern zufolge seien gesetzgeberische und unterstützende Maßnahmen ergriffen worden, um auf EU-Ebene registrierte Marken zu schützen. Gleichzeitig gebe es jedoch Schwachstellen in der für eingetragenes Design maßgeblichen EU-Richtlinie, die eigentlich in der gesamten EU dieselbe Wirkung entfalten sollte. Der bestehende EU-Rechtsrahmen für eingetragenes Design sei unvollständig und veraltet, mit der Folge, dass die nationalen Systeme und das EU-System nicht aufeinander abgestimmt seien. Dies führe dazu, dass die Mitgliedstaaten während der Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung und Eintragung unterschiedliche Verfahren anwenden könnten, was Rechtsunsicherheit zur Folge habe. Darüber hinaus weisen die Prüfer auf das Fehlen einer EU-weiten Schutzregelung hin, die für alle Waren gültig ist. Der EU-Rahmen für geografische Angaben gelte nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht aber beispielsweise für handwerkliche Produkte und gewerbliche Muster und Modelle, obwohl diese in einigen Mitgliedstaaten gesetzlich geschützt seien.

Angesichts der großen Unterschiede zwischen den von der EU und den von den nationalen Behörden erhobenen Gebühren stellen die Prüfer auch das Gebührensystem der EU infrage. So entspreche die Gebührenstruktur der EU für gewerbliche Schutzrechte nicht den tatsächlichen Kosten. Zwar gebe es Kriterien für die Gebührenfestsetzung auf EU-Ebene, nach Ansicht der Prüfer fehlt es aber an einer klaren Methodik, um Höhe und Staffelung der Gebühren festzulegen. Daraus ergäben sich unverhältnismäßig hohe Gebühren, die Überschüsse auflaufen ließen (über 300 Millionen Euro im Jahresabschluss 2020 des EUIPO). Dies verstoße gegen den im EU-Recht verankerten Grundsatz eines ausgeglichenen Haushalts.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass trotz eines grundsätzlich gut funktionierenden EU-Rahmens für die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum einige Mängel bei der Umsetzung festzustellen seien. Insbesondere werde die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum in der EU nicht einheitlich angewandt, so dass ein starker Schutz für geistiges Eigentum nicht überall im Binnenmarkt gewährleistet sei. Mängel und Unstimmigkeiten bei den Zollkontrollen in den Mitgliedstaaten wirkten sich zudem nachteilig auf die Durchsetzung von Schutzrechten und die Bekämpfung von Fälschungen aus. Daher sei der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in der EU abhängig vom Ort der Einfuhr unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Prüfer stellen ferner fest, dass es innerhalb der EU unterschiedliche Verfahren zur Vernichtung gefälschter Produkte gibt; sie warnen davor, dass Fälscher ihre Produkte gezielt über Orte mit weniger strengen Kontrollen und Strafen in die EU einführen könnten.

Hintergrundinformationen: Der rechtliche Rahmen der EU für gewerbliche Schutzrechte basiert auf Verordnungen und Richtlinien der Union sowie bestehenden internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum. Er soll in allen EU-Mitgliedstaaten Schutz bieten, indem er ein einheitliches EU-System schafft, das sowohl die Rechte an geistigem Eigentum auf EU-Ebene als auch die nationalen Schutzrechte umfasst.

Der Sonderbericht 06/2022 "Rechte des geistigen Eigentums in der EU: solider Schutz mit kleinen Schwächen" ist auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.

Im Jahr 2019 veröffentlichte der Hof außerdem eine Stellungnahme zu der vom Haushaltsausschuss des EUIPO vorgeschlagenen Haushaltsordnung, in der er eine produktive Nutzung des Haushaltsüberschusses forderte.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt.

www.eca.europa.eu 12, rue Alcide De Gasperi - L-1615 Luxembourg