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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Geänderte Stellplatzsatzung tritt in Kraft

Aufstockungen für Wohnungsbau werden erleichtert

von Ilse Romahn

(14.02.2020) Planungsdezernent Mike Josef weist darauf hin, dass die geänderte Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Donnerstag, 20. Februar, in Kraft tritt.

„Mit der Novellierung erleichtern wir die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch die Aufstockung von Bestandsgebäuden. Denn durch den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen in diesen Fällen schaffen wir zusätzliche Investitionsanreize und erleichtern die Umsetzung“, erläutert Josef. „Außerdem fördern wir den Fahrradverkehr, indem notwendige Kfz-Stellplätze bis zu einem Viertel durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden können.“

Bestehen bleibt dagegen die Grundidee der Frankfurter Stellplatzsatzung, dass öffentliche Straßenräume vom ruhenden Verkehr und Parksuchverkehr entlastet werden sollen, indem Stellplätze auf Baugrundstücken geschaffen werden müssen. Erleichterungen gibt es insbesondere für den Wohnungsbau. Zusätzlich werden alternative Mobilitätskonzepte sowie vor allem das Fahrrad als umweltverträgliches Verkehrsmittel unterstützt.

In der neuen Version der Stellplatzsatzung werden die Änderungen der Hessischen Bauordnung aus dem Jahr 2018 berücksichtigt. Die letzte Änderung der Frankfurter Stellplatzsatzung ist im Februar 2017 in Kraft getreten. Da der Zeitraum für eine fundierte Bewertung der Satzung in der Verwaltungspraxis noch zu kurz ist, sollen die Auswirkungen der novellierten Satzung nach einer Geltungsdauer von fünf Jahren evaluiert werden. Zuletzt wurden etwas mehr als 400 Wohnungen im Jahr durch Dachgeschossausbau oder Aufstockung genehmigt.

Die geänderte Stellplatzsatzung war am 12. Dezember 2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 28. Januar 2020 im städtischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt nun nach einer zweiwöchigen Auslegungsfrist vom 5. bis 19. Februar in Kraft. (ffm)