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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Gästeliste als Streitthema

Von Maßnahmen der Stadtpolizei und gastronomischer Eigenverantwortung zur Bekämpfung des Coronavirus

von Ilse Romahn

(03.08.2020) Die Stimmen mehren sich, dass zunehmend mehr gastronomische Betriebe die Hygiene- und Kontaktvorschriften zur Eindämmung des Coronavirus nicht beachten würden. Es wird der Eindruckt erweckt, dass „gefühlt“ jeder Gastronom keinerlei Interesse an diesen Vorschriften zeigt.

Verpflichtende Gästelisten sollen demnach mehr und mehr nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geführt werden. Diesen Eindruck kann das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main nicht bestätigen.

Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes geht allen Beschwerden über gastronomische Betriebe, die es mit der Erfassungspflicht ihrer Gäste nicht allzu ernst nehmen, nach. Die Kontrolle der Einhaltung aller Hygiene- und Kontaktvorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus ist fest in den Arbeitsalltag der Stadtpolizisten eingebunden. Bei einer Anzahl an gastronomischen Betrieben im mittleren vierstelligen Bereich eine Herkules-Aufgabe: Seit Beginn der Corona-Beschränkungen Ende März hat die Stadtpolizei in über 12.000 Fällen gastronomische Betriebe kontrolliert und insbesondere nach der Möglichkeit der Wiedereröffnung auch in Bezug auf die Einhaltung verbindlicher Hygiene- und Kontaktvorschriften in diesen Betrieben. Im Ergebnis hält sich der überwiegende Teil der Gastronomie an die Vorgaben, weshalb die Bediensteten nur vereinzelt regulierend und sanktionierend eingreifen mussten. Es handelt sich also nur um einen kleinen Prozentsatz an Gastrobetrieben, die rechtswidrig handeln und durch die Ordnungskräfte weiter im Auge behalten werden müssen. Dem kommt das Ordnungsamt selbstverständlich nach.

Die Verpflichtung zur Erfassung von Gästedaten liegt jedoch eindeutig beim Gastronomen. „Wir reden hier nicht von bürokratisch nicht zu bewältigenden Anforderungen, sondern von einer einfachen Erfassung von Gästedaten, deren Hauptarbeit sogar beim Gast selbst liegt. Es sollte aus Gründen der möglichen Nachverfolgbarkeit im Falle einer Infektion schon im Interesse des Gastronomiebetriebes liegen, dass die Gäste entsprechend erfasst werden“, sagt die Leiterin des Ordnungsamtes, Karin Müller. Da aber leider Einzelne dies nicht im Rahmen ihrer Eigenverantwortung sehen, kontrolliert das Ordnungsamt auch weiterhin die Einhaltung dieser Regeln. Wenn man also über Missstände bei Gästelisten redet, dann doch bitte unter Einbeziehung der wenigen schwarzen Schafe der Gastrobranche, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen und nicht weil „das Ordnungsamt zu den notwendigen Kontrollen offenkundig nicht imstande ist“, wie es gerne in der Öffentlichkeit heißt. (ffm)