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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Freiraumsatzung – IHK appelliert in den Dialog mit Immobilienbranche zu treten

von Ilse Romahn

(31.03.2023) Die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) umfasst einen umfangreichen Katalog zur Begrünung von Grundstücken und Gebäuden.

„Grundsätzlich begrüßen wir Maßnahmen, die zur Erreichung von Klimaschutzzielen bei gleichzeitiger Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität in Frankfurt beitragen. Aus Sicht der Wirtschaft widerspricht die Satzung allerdings dem im Koalitionsvertrag verankerten Versprechen, bürokratische Prozesse und Investitionshindernisse gezielt abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungszeiten zu verkürzen. Zudem wirken die in der Satzung festgelegten Vorgaben als weiterer Kostentreiber. Und das in einer Zeit, in der Neubauaktivitäten und Investitionen in den Bestand aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen bereits deutlich zurückgegangen sind“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.

So geht die Immobilienbranche von zusätzlichen Baukosten in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter Fassadenbegrünung und zwischen 100 und 150 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung aus. Zusätzlich entstehen Folgekosten für die Instandhaltung, Bewässerung und den Austausch von Begrünungen. Der zusätzliche Pflegeaufwand führt zu weiter steigenden Nebenkosten, die wiederum auf die Betriebsumlage und somit auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern können infolge der neuen Freiraumsatzung Steigerungen der Nebenkosten um bis zu 500 Euro im Jahr anfallen.

„Die Freiraumsatzung trifft somit nicht nur institutionelle Investoren und verhindert andere – ökonomisch und ökologisch sinnvolle – Investitionen im Gebäudesektor, sondern hat auch direkte finanzielle Folgen für die privaten Akteure sowie Mieterinnen und Mieter im Wohnungs- und Gewerbemarkt. Und das in einer Zeit, in der der Wohnungsbedarf in der Region aufgrund des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels wieder steigt und beziehbarer Wohnraum dringend benötigt wird“, so Caspar weiter.

Aus Sicht der hiesigen Bau- und Immobilienwirtschaft ist der aktuell zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf im Vergleich zur Vorgängerversion in einigen Punkten entschärft worden, wirft in der Praxis noch offene Fragen und Anwendungsprobleme auf. Eine offene Frage innerhalb der Satzung ist zum Beispiel, ob Rankkonstruktionen, die notwendig werden, um 50 Prozent der Fläche der Fassade zu begrünen, als untergeordnete Bauteile gelten oder nicht. Auch bei der Fassadenbegrünung gibt es brandschutzrechtliche Fragestellungen, die in der aktuellen Vorlage nicht geklärt sind. Die IHK Frankfurt hat daher gemeinsam mit Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche eine Kommentierung der Freiraumsatzung mit Klärungspunkten und Umsetzungsvorschlägen vorgenommen, die den Stadtverordneten im Vorfeld der Sitzung zu Verfügung gestellt wird.

„Wir appellieren daher an den Magistrat und die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt, mit der Branche in den Dialog zu treten und praxisnahe Lösungen zu finden, bevor eine weitere Satzung beschlossen wird, die zusätzliche Investitionshemmnisse, steigende Baukosten, verringerte Bautätigkeiten und steigende Kauf- und Mietpreise zu Folge hat. Ganzheitliche Gebäude- und Quartierskonzepte, Investitionsanreize sowie Ausweitung der Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten sind der bessere Ansatz als kleinteilige, kostentreibende Regelungen.“