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Frauendezernentin Heilig fordert Streichung des Paragrafen 219a
Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen eine bestmögliche Versorgung erhalten. Dazu zählt auch, dass sie sich unabhängig von Beratungsstellen, frühzeitig und direkt bei Ärzten über deren Leistungsangebot informieren können. Das verhindert der Paragraf 219a StGB. Denn wenn Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihren Webseiten darüber informieren, wird dies vom Gesetz als Werbung gewertet und unter Strafe gestellt.
„Es ist gut und richtig, dass wir endlich konstruktiv über diesen völlig veralteten und realitätsfernen Paragrafen reden. Als Frauendezernentin begrüße ich deshalb eine gesetzliche Veränderung als Schritt in die richtige Richtung. Jetzt soll im aktuellen Kompromiss der Koalition auf Bundesebene Information erlaubt sein, Werbung aber verboten. Das aber reicht nicht. Wir brauchen endlich rechtliche Klarheit und ein eindeutiges Signal. Deshalb fordere ich die kompromisslose Streichung des § 219a“, sagt Frankfurts Frauendezernentin Rosemarie Heilig. (ffm)