Fraport begrüßt Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

Foto: Fraport AG
„Das heutige Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zu Terminal 3 als Bestandteil des planfestgestellten Ausbaus des Frankfurter Flughafens. Mit der Abweisung der Klage sehen wir keinen Grund mehr, dass Flugsteig G als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 nicht gebaut werden kann“, sagt ein Sprecher der Fraport AG.
Am ersten Bauabschnitt von Terminal 3 wird bereits seit Oktober 2015 gebaut. Derzeit erfolgt auf der etwa 90.000 Quadratmeter großen Grundfläche des neuen Terminalhauptgebäudes der Tiefbau. 2019 folgt der Hochbau. Der erste Bauabschnitt von Terminal 3 bietet mit den Flugsteigen H und J Kapazität für 14 Millionen Passagiere. Geplante Inbetriebnahme ist 2023. Terminal 3 wird dann auch über ein neues Passagier-Transport-System an die Bestandsterminals im Norden des Frankfurter Flughafens angebunden. Pkw-Fahrer erreichen Terminal 3 direkt über die erweiterte Anschlussstelle Zeppelinheim der Autobahn A 5. Parken können sie auf einem der etwa 8.500 Parkplätze im nahe gelegenen Parkhaus.
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