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Frankfurterin oder Frankfurter werden

Bürgermeister und Stadtkämmerer Becker wirbt für Frankfurt am Main als Hauptwohnsitz

Alle Menschen, die hier tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Frankfurt haben, sollten auch mit ihrem ersten Wohnsitz hier gemeldet sein. Die ersten Bescheide über die Abführung der Zweitwohnungssteuer werden aktuell zugestellt.

Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker sagt hierzu: „Der Zweck der Steuer liegt paradoxer Weise nicht darin, mehr Geld von den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern zu erheben, sondern den hier wohnenden Menschen einen Anreiz zu schaffen, in Frankfurt am Main ihren Hauptwohnsitz anzumelden, denn die Stadt erhält Zuweisungen von Land und Bund auf Grundlage der echten Einwohnerzahl und auch für andere Fragen ist die tatsächliche Zahl der Menschen der Stadt wichtig.“

Seit 1. Januar erhebt die Stadt Frankfurt eine Zweitwohnungssteuer. Als letzte der fünf großen Metropolen in Deutschland hat Frankfurt am Main die Steuer eingeführt, um gegenüber Hamburg, Berlin, München, Köln und Stuttgart nicht benachteiligt zu sein. Die Zweitwohnungssteuer wird erhoben, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Nicht als Zweitwohnungssteuerpflichtig gelten Wohnungen, die von der öffentlichen Hand oder Trägern der Wohlfahrtspflege für öffentliche oder soziale Zwecke unterhalten werden, Wohnungen von Ehe- oder Lebenspartnern mit Hauptwohnsitz an anderen Orten, die in Frankfurt am Main arbeiten, und Zweitwohnsitze von eigenen Kindern in der Hauptwohnung der Eltern.

Die Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete, bei Eigentumswohnungen oder unentgeltlich genutzten Wohnungen die ortsübliche Nettokaltmiete. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent.

„Wer also einen echten Zweitwohnsitz in Frankfurt am Main hat und sich zumindest zeitweise hier aufhält und die Infrastrukturleistungen der Stadt ebenso in Anspruch nehmen kann, wie diejenigen mit Hauptwohnsitz, muss zukünftig die Zweitwohnungssteuer entrichten. Schließlich ist es nur gerecht, wenn Frankfurterinnen und Frankfurter einen Zweitwohnsitz in einer anderen großen Stadt in Deutschland unterhalten, müssen sie dort auch eine solche Steuer zahlen“, unterstreicht Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker. (ffm)