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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

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Frankfurter ‚Denkmal des Jahres 2019‘ gewürdigt

Ehemaliger Luftschutzbunker in Fechenheim zum Wohnhaus umgebaut

von Ilse Romahn

(30.09.2020) Der Denkmalbeirat der Stadt Frankfurt kürt in jedem Jahr ein Denkmal, das im vorangegangenen Jahr Gegenstand einer herausragenden Sanierungs- oder Restaurierungsleistung war. Am Dienstag, 29. September, ist ein sehr ungewöhnliches Umbauprojekt als „Denkmal des Jahres 2019“ gewürdigt worden: der zu einem Wohnhaus umgebaute ehemalige Luftschutzbunker an der Gründenseestraße in Fechenheim.

Fechenheimer Bunker
Foto: Stadt Frankfurt / Denkmalamt
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Planungsdezernent Mike Josef hat gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Denkmalbeirats, Thomas Bauer, dem Eigentümer und Bauherrn Ekkehard Moeser und Vertretern des Denkmalamtes und der Presse vor Ort eine Ehrentafel feierlich enthüllt.

„Der erfolgreiche Umbau zu einem Wohnhaus zeigt, dass man auch Objekte revitalisieren kann, die von ihrem geschichtlichen Entstehungshintergrund sowie auch von ihren baulichen Besonderheiten her als ‚unbequemes Denkmal‘ gelten“, sagte Josef. „Einen Luftschutzbunker zu einem Wohnhaus umzuwandeln, bedeutet eine große Herausforderung für den Bauherrn sowie auch für alle Baubeteiligten; in finanzieller wie auch in technischer Hinsicht. Dass dies so hervorragend gelungen ist, verdient auch eine entsprechende Würdigung.“

Etwa seit Beginn der 1990er Jahre werden zahlreiche aus der Zivilschutzbindung entlassene ehemalige Hochbunker aus dem Zweiten Weltkrieg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Meistbietenden veräußert, die dann abgerissen oder umgenutzt werden – zu Lagerzwecken, als sogenannte Musikbunker oder neuerdings umgebaut auch zu Wohngebäuden. Erst seit der Jahrtausendwende rückten diese Bauten zunehmend auch in den Fokus der Denkmalbehörden. In Frankfurt stehen unter den 50 im Rahmen des „Luftschutz-Führerprogramms“ von November 1940 an errichteten Bunkern zwölf unter Denkmalschutz.

Der Bunker an der Gründenseestraße wurde 1941-42 nach einem Entwurf des Architekten Adam Heinrich Aßmann ausgeführt – unter Einsatz auch von Kriegsgefangenen. Neben baugeschichtlichen, technischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Aspekten sind es die historischen Hintergründe der Errichtung dieses Bauwerks, die das Kulturdenkmal zugleich zu einem Mahnmal von besonderer Bedeutung machen.

Die ungewöhnlich aufwändige Fassadendekoration, der Turm und die pultdachgedeckten „Seitenschiffe“ verleihen dem Bauwerk aus der Luft gesehen – durchaus beabsichtigt – den Charakter eines Sakralbaus. Mit seinen etwa zwei Meter starken Außenwänden in Stampfbeton sowie einer obersten Geschossdecke von 1,40 Metern galt der Bunker als „bombensicher“ und war für 690 Schutzsuchende konzipiert.

Nach einer Nutzung für Lagerzwecke in den ersten Nachkriegsjahrzehnten wurde der Bunker 1987 für Zivilschutzzwecke im Bereich der technischen Ausstattung noch einmal ertüchtigt – darunter auch im Bereich der Schleusentüren –, um einen dauerhaften Aufenthalt von mehreren Tagen gewährleisten zu können.

Nach Entlassung aus der Zivilschutzbindung erfolgte 2015 der Verkauf an einen Privateigentümer, der das ungewöhnliche Umbauprojekt realisieren ließ. Die Planung hatte das Architekturbüro Feldmann-Architekten aus Gießen inne, die Bauausführung die Firma Weimer aus Lahnau-Dolar. Die Umwandlung des fensterlosen Gebäudes in ein Wohnhaus mit neun Wohneinheiten setzte voraus, dass zumindest partiell Belichtungsöffnungen in die dicken, eisenbewehrten Betonwände hineingesägt werden mussten, was sich als besondere Herausforderung für alle Baubeteiligten herausstellte.

Die Baumaßnahme wurde zwischen 2017 und 2019 in enger Abstimmung mit dem städtischen Denkmalamt ausgeführt, unter Erhalt wesentlicher denkmalkonstituierender Ausstattungsteile: So wurde beispielsweise die bauzeitliche Farbgebung an den Fassaden, in den Schleusenkammern sowie in den beiden Treppenhäusern wiederhergestellt und auch die historischen Bodenbeläge in den Erschließungsbereichen und Treppenhäusern restauriert. Die zuletzt vermauerten Arkaden der südlichen Vorhalle wurden wieder geöffnet und erhielten eine großflächige Verglasung. Erhalten blieben die charakteristischen Belüftungsöffnungen und die Schleusentüren ebenso wie das eindrucksvolle Dachgeschoss, mit seinen zehn, das Dach tragenden Substruktions-Rundbögen. Die authentisch in ihren Architekturoberflächen belassene südliche Vorhalle soll künftig als Kunstgalerie genutzt werden.

Das Sanierungsergebnis stieß bei den mittlerweile ungezählten Objektführungen des Denkmalamtes bereits auf das Interesse einer breiten Öffentlichkeit – und wurde nun auch mit dem Titel „Denkmal des Jahres 2019“ bedacht. (ffm)