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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Frankfurt-Nordend: Wohnungsbetrüger festgenommen

von Helmut Poppe

(08.11.2019) Eine schicke Mietwohnung im schönen Nordend war die begehrte Immobilie, die bislang unbekannte Betrüger Wohnungssuchenden anboten. Der "Makler" dazu konnte nun letzten Mittwoch beim Besichtigungstermin vorübergehend festgenommen werden.

Mehrere Interessenten hatten am 30.10.19 den gleichen Berichtigungstermin in der angebotenen Wohnung. Doch der 30 Jahre alte "Makler" konnte schließlich vor den Augen seiner Kunden enttarnt und dingfest gemacht werden. Die Interessenten wurden noch vor Ort von den eingesetzten Beamten über das betrügerische Angebot des Mannes aufgeklärt. In diesem Fall noch rechtzeitig. In einigen anderen Fällen, wie die Frankfurter Kriminalpolizei mittlerweile herausfand, sind bereits Vorauszahlungen durch bislang unbekannte Opfer geleistet worden. Die Masche des sogenannten Mietkautionsbetrugs ist eigentlich ganz einfach. Eine auf entsprechenden Internetportalen für Ferienwohnungen angebotene Unterkunft wird angemietet. Diese Wohnung wiederum wird nun in betrügerischer Absicht auf den typischen Immobilienportalen hochgeladen und als offizielle Mietwohnung mit kurzfristigen Besichtigungsterminen angeboten. Die Interessenten bekommen schon bei der Besichtigung die Zusage und müssen dann unverzüglich neben einer Kaution, auch mehrere Monatsmieten und nicht selten auch einen Abschlag für Möblierungen auf angegebene Konten überweisen. Der vorgegaukelte Termin zur endgültigen Übernahme der Wohnung findet niemals statt. Das Geld ist weg. In den letzten Monaten kamen dadurch horrende Schadenssummen zustande, die sich im fünfstelligen Bereich bewegen.

Der 30-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die nun folgenden Ermittlungen dienen unter anderen auch dazu, weitere bereits geschädigte Mietinteressenten des Täters ausfindig zu machen.

Daher sind Personen, die möglicherweise von die Masche betroffen sind, aufgefordert sich zu melden bzw. Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch wenn die Aufforderung zur Zahlung bereits erfolgt ist, aber noch kein Geld überwiesen wurde. Hier könnte bereits der Tatbestand des versuchten Betruges erfüllt sein. Die Polizei rät generell bei Wohnungsangeboten zur Vorsicht bei voreiligen Zahlungen ohne abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen. (ots)