Frankfurt muss Wahlergebnis korrigieren
Bei der Ermittlung des Frankfurter Endergebnisses der Landtagswahl wurden sämtliche notwendig gewordenen Änderungen vorgenommen. Der Kreiswahlausschuss hat die Korrekturen am vorläufigen Endergebnis einstimmig in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Zuvor hatte das Bürgeramt, Statistik und Wahlen – wie nach jeder Wahl – sämtliche Niederschriften aus den 490 Frankfurter Stimmbezirken sorgfältig überprüft und mit dem in der Wahlnacht veröffentlichten vorläufigen Ergebnis verglichen. Dabei wurden offensichtliche Abweichungen und Rechenfehler korrigiert.
In einigen Fällen wurden die Stimmzettel neu ausgezählt. Korrigiert wurden auch die Werte in Stimmbezirken, für die die Ergebnisse am Wahlabend geschätzt wurden, weil die Zahlen nicht rechtzeitig bis zur Feststellung des vorläufigen Endergebnisses vorlagen. Dieses Verfahren ist bei allen Wahlen üblich, damit möglichst schnell ein vorläufiges Endergebnis veröffentlicht werden kann.
Wegen Problemen mit dem EDV-System und der Telefonanlage war es zu ungewöhnlich vielen Unstimmigkeiten bei der Erfassung der telefonisch übermittelten Zahlen aus den einzelnen Stimmbezirken gekommen. Stadtrat Jan Schneider, der für das Wahlamt zuständige Dezernent, betont: „Am Wahlabend sind an verschiedenen Stellen Fehler unterlaufen, teils noch in den Wahllokalen, überwiegend aber bei der Übermittlung der Ergebnisse. Sämtliche Fehler wurden korrigiert, keine Stimme ist unter den Tisch gefallen.“ Die Sicherstellung ordnungsgemäßer Wahlen habe für ihn höchste Priorität. Deshalb werde er jetzt prüfen, welche Konsequenzen zu ziehen sind, damit künftige Wahlen reibungsloser ablaufen.
Schneider bedankte sich bei den rund 4000 Helferinnen und Helfern, die am Wahlsonntag ehrenamtlich in den Wahllokalen bei der Stimmabgabe und anschließend beim Auszählen im Einsatz waren. „Ohne sie könnte eine Wahl gar nicht durchgeführt werden. Wir müssen überlegen, wie wir sie bei ihrer wichtigen Arbeit besser unterstützen können.“ Das amtliche Endergebnis wird nach der Sitzung des Landeswahlausschusses am Freitag, 16. November, veröffentlicht. (ffm)