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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Frankfurt erlaubt Heizpilze in der Gastronomie

von Ilse Romahn

(28.09.2020) Der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt, und die IHK Frankfurt am Main zeigen sich erleichtert, dass die Stadt Frankfurt geeignete Maßnahmen zum Wind-, Kälte- und Regenschutz auch in den Sommergärten, d.h. in der Außengastronomie auf öffentlichem Grund, ermöglicht hat.

Bereits vorletzte Woche war seitens der Stadt angekündigt worden, dass die Erweiterung der Außengastronomie bis zum 30. April 2021 verlängert wird und die Schutzmaßnahmen in der kalten Jahreszeit zumindest in privaten Wirtschaftsgärten geduldet werden. Anlass für die Verlängerung ist der Wunsch der Gäste, während der Corona-Pandemie vermehrt Angebote im Freien wahrzunehmen. 
 
„Die Möglichkeit des Betreibens der Außengastronomie in der kalten Jahreszeit ist für unsere Betriebe wichtig, da das Platzangebot innen durch die Abstandsregeln deutlich reduziert ist und sich viele Gäste zudem außen wohler fühlen. Wir sind froh, dass die Stadt Frankfurt mit dieser Maßnahme für die Gastronomie dazu beiträgt, die touristische Infrastruktur der Mainmetropole aufrecht zu erhalten und somit Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Eduard M. Singer, Vorsitzender des DEHOGA Kreisverbands Frankfurt.

Ermöglicht werden sollen geeignete Maßnahmen zum Wind-, Kälte- und Regenschutz wie Windschutzelemente, Schirme, Markisen sowie Blumenkübel in aufgelockerter Form zum Schutz der Gäste im Freien. Wie das Frankfurter Amt für Straßenbau und Erschließung in einem Merkblatt (zu finden unter: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessung/corona-sonderregelung-aussengastronomie) veröffentlicht hat, sind brandschutztechnische Voraussetzungen für einen gesicherten Betrieb von Beheizungsvorrichtungen, zum Beispiel mit Heizpilzen, eigenverantwortlich zu gewährleisten. 
 
„Die Ermöglichung der Verlängerung der Außengastronomie im Herbst, Winter und Frühjahr ist der absolut richtige Schritt in der Corona-Pandemie. Hierbei geht es nicht nur um die berechtigten Interessen der Gastronomen und deren Kunden. Für die gesamte Wirtschaft ist es wichtig, Corona-Infizierungen möglichst zu vermeiden. Das Ansteckungsrisiko ist im Außenbereich erheblich niedriger als in geschlossenen Räumen, auch deswegen bin ich froh, dass sich die Stadt Frankfurt dem Vorschlag von IHK und DEHOGA angeschlossen hat“, betont IHK-Präsident Ulrich Caspar.

Anträge auf Verlängerung und Erweiterung können ab sofort online gestellt werden und sind unter http://www.frankfurt.de/sommergaerten im Internet zu finden. 

http://www.frankfurt-main.ihk.de