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Flörsheim: Unzulässige Zufahrtsrampen auf öffentlichen Straßen

Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen durch die Stadt Flörsheim am Main sind in der letzten Zeit vermehrt nicht genehmigte bauliche Veränderungen im öffentlichen Straßenraum festgestellt worden. Dabei handelt es sich um Zufahrtsrampen zu Grundstücken, die errichtet wurden, um Höhendifferenzen der Bordanlagen mit Kraftfahrzeugen zu überwinden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass solche Maßnahmen grundsätzlich unzulässig sind, ganz gleich, ob es sich um fest verbaute oder mobile Rampen handelt. Durch solche Eingriffe werden sowohl die ordnungsgemäße Straßenentwässerung als auch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt.

Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es Anliegern nicht gestattet, eigenständig bauliche Veränderungen im öffentlichen Straßenraum vorzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Herstellung einer Zufahrt ist vielmehr eine fachgerechte Anpassung der Bordanlage durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt erforderlich. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer sowie der Sicherstellung einer funktionierenden und sicheren Infrastruktur.

Die Stadt Flörsheim am Main fordert daher die betroffenen Grundstückseigentümer auf, die unzulässigen Anlagen unverzüglich zurückzubauen und zur Klärung des weiteren Vorgehens Kontakt mit dem Straßen- und Grünflächenamt, Telefon (06145)955-345, E-Mail: strassenundgruenflaechenamt@floersheim-main.de, aufzunehmen.