Flörsheim: Rückwirkende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. März den Erlass der Haushaltssatzung über die Festsetzung der Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschlossen und im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Flörsheim am Main, der Flörsheimer Zeitung, veröffentlicht.
Die ab dem 1. Januar 2026 gültigen Hebesätze gemäß § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Flörsheim am Main betragen demnach für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 995 Prozent und für Grundstücke (Grundsteuer B) 980 Prozent.
Die Änderung erfolgt gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz. Danach ist der Beschluss über Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres zu fassen. Diese Frist wurde gewahrt.
Die geänderten Grundsteuerbescheide werden in den kommenden Tagen per Post verschickt. Für weitere Fragen steht das Amt für Finanzwirtschaft unter den Telefonnummern (06145)955-413 und -402 sowie per E-Mail unter steueramt@floersheim-main.de zur Verfügung.
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