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Flörsheimer Nachrichten

Vom 07.08.2018

Grund- und Hundesteuer werden fällig *** Schul- und Bachstraße voll gesperrt *** Keine Elektroteile im Sperrmüll

Grund- und Hundesteuer werden fällig

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am Mittwoch, 15. August, Grund- und Hundesteuer für das dritte Quartal 2018 fällig werden. Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.

Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Die Stadt Flörsheim am Main verzichtet dieses Jahr auf das Versenden von Grund- und Hundesteuerbescheiden, da sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.

 

Schul- und Bachstraße voll gesperrt

Von Freitag, 17. August, bis Dienstag, 21. August, feiern die Weilbacher ihre Kerb. Der Kerbeplatz befindet sich vor der Weilbachhalle. Wegen des Auf- und Abbaus der Fahrgeschäfte und Verkaufsstände ist die Schulstraße von Dienstag, 14. August, 15 Uhr, bis Dienstag, 21. August, 15 Uhr, zwischen der Wiesenstraße und der Straße Am alten Bach voll gesperrt.

Die Busse werden durch die Straße Am alten Bach und die Haydnstraße geführt. Aufgrund der geänderten Linienführung der Busse werden in der Haydnstraße und der Straße Am alten Bach Haltverbote angeordnet.

Die Veranstaltungen der Weilbacher Kerbeborsch finden in der Bachstraße rund um das Haus am Weilbach statt. Deshalb besteht dort von Freitag, 17. August, 10 Uhr, bis Dienstag, 21. August, 15 Uhr, keine Durchfahrts- und Parkmöglichkeit. Bereits am Donnerstag, 16. August, ist der genannte Bereich von 9 Uhr bis 15 Uhr für die Überbauung des Weilbachs gesperrt.

 

Keine Elektroteile im Sperrmüll

Seit Monatsbeginn dürfen wegen einer Änderung des Anwendungsbereichs des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in zum Sperrmüll gegebenen Möbelstücken keine Elektroteile, wie beispielsweise Stromkabel oder Lampenfassungen, mehr enthalten sein. Entsprechende Teile müssen zuvor ausgebaut und dann auf dem entsprechenden Weg, etwa über den Recyclinghof, entsorgt werden.

Möbelstücke, die noch Elektroteile enthalten, können bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen werden.