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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Finanzminister Boddenberg reagiert gelassen auf angekündigte juristische Auseinandersetzung

von Helmut Poppe

(22.09.2020) „Wir werden derweil weiter handeln und tun, was nötig ist, um Hessen besonnen und beherzt durch die Krise zu führen."

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg äußert sich zur, von den Landtagsfraktionen von SPD und FDP angekündigten, juristischen Auseinandersetzung über das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern:
„Das Sondervermögen ist rechtlich zulässig und vom Landtag beschlossen. Der Rechtsweg steht der Opposition natürlich jederzeit offen. Uns geht es darum, den Menschen in Hessen durch die Corona-Krise zu helfen. Die Hilfe muss schnell ankommen und darf nicht mit dem Haushaltsjahr enden. Das Sondervermögen ist daher genau die richtige Antwort auf die tiefgreifendste Krise, die wir in Hessen alle zusammen nach dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen haben.
Ich schaue mit Respekt, aber auch mit Ruhe auf die nun offensichtlich von einigen gewünschte juristische Auseinandersetzung. Wir werden derweil weiter handeln und tun, was nötig ist, um Hessen besonnen und beherzt durch die Krise zu führen."

Hintergrund:
Mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz hat das Land das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern eingerichtet. Es soll Hilfen zur Beseitigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanzieren und weitere Schäden verhindern. Dafür können in den kommenden Jahren bis zu 12 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden, auch um milliardenschwere Steuerausfälle des Landes und teilweise der Kommunen auszugleichen. Kommt Hessen besser durch die Krise, wird weniger Geld benötigt. Mit der Rückzahlung beginnt Hessen so oder so bereits im kommenden Jahr. Weitere Information gibt es auf: gutezukunft.hessen.de.