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Letzte Aktualisierung: 11.01.2025

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Feuerwerk nur zu Silvester und am 01. Januar zünden

von Adolf Albus

(30.12.2024) Am Samstag, 28. Dezember 2024, startet wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2, dem sogenannten Silvesterfeuerwerk. Die Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus weist darauf hin, dass dieses ausschließlich am 31. Dezember sowie am 01. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf.

Foto: Stadt Bad Soden
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Leider kommt es in jedem Jahr zu Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung und teilweise auch zu schweren Verletzungen, weil Feuerwerkskörper unsachgemäß abgebrannt werden.

Mit diesen Tipps und Hinweisen wird das Risiko dafür verringert:

Alle Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Vor dem Kauf auf das entsprechende Prüfzeichen achten.
Grundsätzlich verboten ist Knallerei in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
Der Platz zum Zünden von Feuerwerkskörpern muss so gewählt werden, dass niemand und nichts zu Schaden kommt. Dies gilt vor allem für benachbarte Fachwerkhäuser, Holzschuppen und ähnliches.
In der Silvesternacht Fenster und Türen wegen des Brandschutzes schließen und darauf achten, dass sich keine leicht entzündlichen Gegenstände wie gelbe Säcke, Wäsche oder Gartenmöbel vor dem Haus befinden.

An Haus- und Wildtiere denken

Für viele Menschen bedeutet Feuerwerk zwar viel Spaß, für Haus- und Wildtiere allerdings puren Stress. Nicht selten reagieren sie auf laute Geräusche und Blitzgewitter panisch. Deshalb sollte darauf geachtet werden, Feuerwerk tatsächlich nur in der Silvesternacht zu zünden oder vielleicht, auch im Sinne der Umwelt, ganz darauf zu verzichten.