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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024

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Führung durch die Sonderausstellung „Ausgeschlossen. Archäologie der NS-Zwangslager“ im Archäologischen Museum

von Ilse Romahn

(08.12.2023) Seit dem 24. November läuft die Sonderausstellung „Ausgeschlossen. Archäologie der NS-Zwangslager“ im Archäologischen Museum. Am Sonntag, 10. Dezember, um 15.30 Uhr führt Michelle Ziegler die Besucherinnen und Besucher durch die neue Ausstellung, die sich dem Thema „Nationalsozialistische Zwangslager” anhand von archäologischen Funden nähert.

Alkett-Kannen aus einem Zwangsarbeiterlager in Berlin-Reinickendorf
Foto: F. Hoffmann
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Objekte von 20 Lagerstandorten in Berlin und Brandenburg zeugen vom Leben und Überleben in den nationalsozialistischen Zwangslagern, von der rassistischen Ideologie und der Verstrickung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in die NS-Verbrechen.

Zu den Funden gehören Relikte der Unterdrückung und des Terrors wie Stacheldraht und Patronenhülsen, aber auch Alltagsgegenstände wie Teller und Tassen. Firmenausweise und Produktionsteile belegen die Zwangsarbeit, die geleistet werden musste. Selbstgefertigte und namentlich gekennzeichnete Objekte erzählen vom Versuch, sich angesichts der schwierigen Bedingungen in den Lagern selbst zu behaupten. Auch der Umgang mit den Lagern nach 1945 wird thematisiert. Ergebnisse zweier Jugendbegegnungen zeigen, wie zeithistorische Archäologie Geschichte begreifbar macht und in die Bildungsarbeit integriert werden kann.

Die Ausstellung wurde vom Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum in Kooperation mit dem Landesdenkmalamt Berlin, der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und der Universität Wien erarbeitet.

Treffpunkt für die Führung ist das Foyer des Archäologischen Museums in der Karmelitergasse 1. Der Eintritt kostet 7 Euro, ermäßigt 3,50 Euro, zuzüglich den Führungsgebühren in Höhe von 5 Euro, ermäßigt 3 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und die Freunde des Archäologischen Museums zahlen nur die ermäßigte Führungsgebühr.  (ffm)