Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Wohnraumförderungsstelle nimmt Anträge für Mittel vom Land Hessen an
Foto: MTK
Wohnungen bzw. Häuser sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und eigenständig leben können. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Umgestaltung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie der Einbau von geeigneten Aufzügen. Förderfähig sind auch die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Verbesserungen von Freiflächen, Wegen und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück.
Es werden bis zu 50 Prozent der Umbaukosten übernommen, wobei maximal 12.500 Euro gezahlt werden. Allerdings darf man mit dem Umbau zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht angefangen haben. Wie Cyriax weiter erläutert, muss das Vorhaben zudem finanziell gesichert sein. Da das Kontingent der Landesmittel begrenzt sei, können eventuell nicht alle Anträge bewilligt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach sozialer Dringlichkeit.
Anträge auf Förderung nimmt die Wohnraumförderungsstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org).
Zudem bietet der Pflegestützpunkt im Landratsamt umfangreiche Beratungen zum barrierefreien Wohnen an und macht auch Hausbesuche. Ansprechpartnerin ist Frau Werner-Schmit (Tel. (06192)201-1990, E-Mail: elke.werner-schmit@mtk.org).