EU-Sondergipfel billigt Brexit-Abkommen / Zustimmung nur erster Schritt
Erklärung zum zukünftigen Verhältnis nährt Hoffnung auf Kooperation bei Chemikaliengesetzgebung
Tillmann betont, dass wichtige Weichen für die chemisch-pharmazeutische Industrie erst nach der Ratifizierung des Austrittsabkommens gestellt werden können: „Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen. Wir brauchen ein umfassendes Partnerschafts-, Investitions- und Handelsabkommen. Nur wenn Zollschranken vermieden werden und gleiche Standards bei der Produkt- und Chemikaliensicherheit erhalten bleiben, wird das ein gutes Abkommen für unsere Branche.“
Tillmann begrüßt, dass in der Erklärung zum zukünftigen Verhältnis die grundsätzliche Absicht zur Kooperation bei der Chemikalienregulierung enthalten ist: „Die europäische Chemikalienregulierung, die hohe Anforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt stellt, sollte auch zukünftig zwischen der EU-27 und Großbritannien harmonisiert erhalten bleiben. Für die chemisch-pharmazeutische Industrie und unsere Kundenbranchen ist eine Einbindung Großbritanniens in die EU-Chemikalienbehörde ECHA auch nach dem Brexit enorm wichtig.“
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