EU-Kommission zieht die Zügel an
MdEP Häusling zum Vorgehen gegen zwei Länder wegen Neonikotinoide-Verwendung
„Endlich, möchte man rufen. Endlich passiert das, was schon längst überfällig war und was gesetzlich vorgeschrieben ist: Die Europäische Kommission wird aktiv und nutzt ihre Möglichkeiten, die sogenannten Notfallgenehmigungen von Neonikotinoiden zu stoppen“, freut er sich. Gemäß der EU-Pflanzenschutzverordnung könne die EU-Kommission Maßnahmen ergreifen, so dass die Mitgliedsländer die Notfallgenehmigungen zurücknehmen oder abändern müssen. Viel zu lange habe die Kommission die EU-Länder gewähren lassen und keinen Gebrauch gemacht von ihren Möglichkeiten, diese umwelt- und gesundheitsschädigenden Mittel aus dem Verkehr zu ziehen.
Häusling weiter: „Wichtig ist nun, dass es nicht bei einem einmaligen Vorgehen gegen Neonikotinoide-einsetzende Mitgliedsländer bleibt. Sollte zukünftig ein EU-Land auf die Idee kommen, die verbotenen Neonikotinoide einsetzen zu wollen, dann muss die Antwort aus Brüssel ganz eindeutig lauten: Nein!“
Die EU-Länder täten gut daran, ihre Bemühungen um eine nachhaltige und artenerhaltende Landwirtschaft zu konkretisieren. Dies sei kein leichter Weg, aber ein lohnender. Eine automatische Verlängerung von Pestiziden, deren Zulassung ausgelaufen sei, nur weil es die Behörden nicht schafften, die Anträge auf Zulassungserneuerung innerhalb der Fristen zu prüfen, sei ein Armutszeugnis für ein Land. Verlängerung der Zulassung potentiell giftiger Substanzen aufgrund von Behördenüberlastung, auch das müsse ein Ende haben!“
Hintergrund
Vier EU-Mitgliedsländer sind in einem Brief von EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis aufgefordert worden, keine sogenannten Notfallgenehmigungen für die drei verbotenen Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin, Thiamethoxam) mehr zu erteilen. Zwei der vier Länder haben dies zugesichert. Die anderen beiden zeigten sich uneinsichtiger. Die EU-Kommission wird nun gemäß Artikel 53 (3) der Pestizidverordnung gegen diese zwei Länder vorgehen um eine weitere Notfallgenehmigung zu unterbinden. Angaben darüber, um welche vier Länder es sich handelt, werden in dem Brief nicht gemacht. Es ist aber stark davon auszugehen, dass es sich um Rumänien, Ungarn, Litauen und Bulgarien handelt.