Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Werbung
Werbung

Ernährungsmythen: Was stimmt - und was nicht?

von Ilse Romahn

(06.07.2020) Einfrieren, Haltbarkeit oder Aufwärmen, rund um die Ernährung und den Umgang mit Lebensmitteln kursieren so einige Mythen. Fakt ist, dass sie niemals wissenschaftlich belegt wurden. Dennoch halten sich einige hartnäckig. Fünf von ihnen werden auf den Prüfstand gestellt.

"Spät abends essen macht dick."
Sollte einen nach einem Abendessen das schlechte Gewissen plagen? Nicht nötig, zumindest für die Waage hat es keinen Einfluss. Für das Gewicht zählt allein, was man insgesamt pro Tag gegessen hat. Ein opulentes Mahl vor dem Schlafen kann sich allerdings negativ auf Ihre Nachtruhe auswirken. Für einen guten Schlaf empfiehlt sich daher, abends nur leichte Kost und nicht zu große Mengen zu sich zu nehmen. 

"Spinat und Pilze darf man nicht wieder aufwärmen."
Der Spinatauflauf und die Pilzpfanne vom Vortag müssen nicht gleich weggeworfen werden. Es stimmt zwar, dass sich beim Aufwärmen von Spinat das in ihm enthaltene Nitrat zu giftigem Nitrit umwandelt, als Erwachsener kann es dennoch getrost gegessen werden. Das Gemüse sollte allerdings nicht warmgehalten, sondern im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb kurzer Zeit verbraucht werden. So bleibt der Nitritgehalt gering. Aufpassen muss man nur bei Kleinkindern, da sie viel empfindlicher auf Nitrat bzw. Nitrit reagieren und sich vergiften könnten. Das Aufwärmen von Pilzen ist völlig unbedenklich (sonst könnte man auch keine Tiefkühlpizza mit Pilzen essen, diese sind auch bereits vorgegart). Da Pilze jedoch sehr leicht verderblich sind, sollten sie innerhalb von 24 Stunden verbraucht und kühl gelagert werden. 

"Lebensmittel kann man auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums noch essen."
Die Milch im Kühlschrank ist zwar schon abgelaufen, schmeckt aber eigentlich noch normal – sollten man sie trotzdem wegkippen? Bei der Haltbarkeitsangabe von Lebensmitteln muss man zwischen zwei verschiedenen Haltbarkeitsdaten unterscheiden: dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert den einwandfreien Zustand eines Produktes bis mindestens zu diesem Datum. Meist ist es aber auch noch danach genießbar – hier sollte auf den Geschmacks- und Geruchssinn vertraut werden. Anders hingegen ist es bei Lebensmitteln, die mit einem Verbrauchsdatum versehen sind, wie zum Beispiel Fleisch: Diese Lebensmittel sind sehr leicht verderblich und sollten deshalb nach Ablauf sofort entsorgt werden.

"In Zitronen steckt viel Vitamin C."
Beim ersten Anzeichen eines Schnupfens greifen viele zu einer Zitrone, um der Erkältung mit einer Extradosis Vitamin C den Riegel vorzuschieben. Dabei ist der Vitamin-C-Gehalt von Zitronen gar nicht so hoch, wie oft vermutet wird: In Paprika (besonders rote) und Petersilie steckt etwa dreimal so viel Vitamin C. Bei den Obstsorten gehören vor allem Sanddorn und Hagebutten zu den Spitzenreitern. Gegenüber Zitronen enthalten die Sanddorn-Beeren etwa neunmal, Hagebutten sogar mehr als zwanzigmal so viel des lebenswichtigen Vitamins. Ein großer Teil des Vitamin C befindet sich beim Obst und Gemüse in der Schale oder direkt darunter. Daher sollten Sie Obst und Gemüse, soweit möglich, mit Schale zu genießen. Da Vitamine sehr hitzeempfindlich sind, empfiehlt es sich außerdem, viel Gemüse roh oder nur leicht gedünstet zu essen.

"Man darf aufgetaute Lebensmittel nicht wieder einfrieren."
Das stimmt so nicht . Lebensmittel, die in einem guten Zustand sind, können wieder eingefroren werden. Es leiden höchstens das Aussehen und die Vitamine. Deshalb ist es ratsamer, nur die Produkte aufzutauen, die auch verbraucht werden. Anders verhält es sich bei Produkten, die etwas angeschlagen sind. Denn bereits vorhandene Mikroorganismen werden durch das Einfrieren nicht abgetötet, sondern fallen nur in Tiefschlaf. Sie werden nach dem Auftauen wieder aktiv. Grundsätzlich spielt beim Thema Einfrieren auch die Haltbarkeit eine Rolle, denn es bedeutet nicht, dass Tiefkühlwaren kein Verfallsdatum haben. Obst und Gemüse sind tiefgefroren beispielsweise etwa 6-12 Monate haltbar, Brot jedoch nur drei Monate.

www.meine-krankenkasse.de