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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2019

von Helmut Poppe

(03.12.2020) Die Einnahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die dem hessischen Landeshaushalt zufließen, betrugen im Jahr 2019 in Hessen 742 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 13,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2018: 652 Millionen Euro). Das Finanzvermögen ist die dominierende Vermögensart in den Nachlassgegenständen (57,7 Prozent).

Foto: HSL
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Die Einnahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die dem hessischen Landeshaushalt zufließen, betrugen im Jahr 2019 in Hessen 742 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 13,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2018: 652 Millionen Euro). Zugleich sank die Anzahl der Hessinnen und Hessen, die steuerpflichtige Erbschaften oder Schenkungen anzeigten, um 5,1 Prozent auf 11 160 (2018: 11 760). Erbfälle von Todes wegen waren mit 88,9 Prozent der Einnahmen für den Großteil der Erlöse aus der Steuerfestsetzung verantwortlich. Auf Schenkungen war ein Anteil von 11,1 Prozent der Einnahmen zurückzuführen.

Steuerpflichtiger Erwerb bei Erbschaften

Die Grundlage für die Besteuerung von Erbfällen ist der sogenannte steuerpflichtige Erwerb. Das ist der Betrag, der unter Berücksichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, der sonstigen Erwerbe sowie der Steuerbefreiungen und Freibeträge zur Versteuerung herangezogen wird. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der steuerpflichtige Erwerb um 9,7 Prozent auf 2 802 Millionen Euro.

Erbschaften über 500 000 Euro

2019 hatten die Erbinnen und Erben mit einem steuerpflichtigen Erwerb von mindestens 500 000 Euro einen Anteil von 69,1 Prozent (1 937 Millionen Euro) am gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Die Erbschaftsteuereinnahmen dieser Gruppe entsprachen 72,5 Prozent (478 Millionen Euro) der gesamten hessischen Erbschaftsteuer in Höhe von 659 Millionen Euro. Die Personengruppe repräsentiert 9,5 Prozent der Hessinnen und Hessen, die eine steuerpflichtige Erbschaft angezeigt haben.

Anteil der Vermögensarten am Gesamtwert der Nachlassgegenstände

Die dominierende Vermögensart der Nachlassgegenstände im Jahr 2019 (insgesamt 3 728 Millionen Euro) war mit einem Anteil von 57,7 Prozent das Finanzvermögen (u. a. Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile), vor dem Grundvermögen (38,1 Prozent) und dem Betriebsvermögen (2,7 Prozent). Diese Rangfolge entspricht der traditionellen Verteilung auf die Vermögensarten, die sich in den vergangenen 10 Jahren nicht verändert hat.

Der heute veröffentlichte Statistische Bericht „Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2019 in Hessen“ umfasst viele weitere Daten zum Thema „Erben und Verschenken“. Er beinhaltet zudem eine kompakte Einführung in Fachbegriffe und Methodik sowie Grafiken mit den wichtigsten Ergebnissen.

Hinweis: Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2019 umfasst nur Erwerbe, für die in dem jeweiligen Jahr erstmalig eine Festsetzung erfolgte, unabhängig davon, wann der Erbfall oder die Schenkung eingetreten ist. So kann ein Steuerpflichtiger bspw. 2019 erstmals veranlagt worden sein, obwohl der Tod der Person, die vererbt, bereits mehrere Jahre zurücklag. (HSL)