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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Entlastung für Frankfurter Familien

von Ilse Romahn

(27.03.2023) Der Magistrat hat die Entgeltfreiheit in Krippen ab Vollendung des zweiten Lebensjahres beschlossen.

Die zuständige Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Sylvia Weber, betont: „Das ist ein wichtiger und bedeutender Schritt für die Stadt Frankfurt, aber vor allem für die Frankfurter Familien, die nicht nur während der Pandemie vor großen Herausforderungen standen. Mit Blick auf die aktuell angespannte Situation und die steigenden Lebenshaltungskosten, müssen Familien finanziell entlastet werden. Das ist die Aufgabe der Politik. Ich freue mich, dass wir als Koalition dies mit dem heutigen Beschluss in die Tat umsetzen und die Frankfurter Familien um bis zu 198 Euro im Monat entlasten.“

Ab 1. Juni gelten für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt folgende Festlegungen: 

Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und die freien Träger der Kinderbetreuung erheben für Betreuungsplätze in einer Kita oder in einer Tagesfamilie keine Elternentgelte.
 
Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags) in der Kindertageseinrichtung und für jeglichen in Kindertagespflege vereinbarten Betreuungsumfang. 
 
Der Beitrag für Essen und Getränke sowie der Verpflegungsanteil in Kindertagespflege bleibt von dieser Regelung unberührt.
Ziel sei nicht nur die finanzielle Entlastung für die Familien der Stadt Frankfurt, sondern auch die Sicherstellung des Zugangs zur frühkindlichen Bildung, erklärt Weber. Eine Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ermögliche eine umfassendere Teilhabe aller Frankfurter Kinder an frühkindlicher Bildung und Erziehung, unabhängig vom aktuellen Einkommen der Eltern. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könne so weiter unterstützt werden.

Die Abschaffung der genannten Betreuungsgebühren schaffe Anreize, Kindern früher den Zugang zu Betreuung und Bildung zu gewähren. Darüber hinaus knüpfe die neu beschlossene Regelung an die bereits heute schon entgeltfreie Betreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr an.

Weber führt aus: „Neben der finanziellen Entlastung bedeutet die Entgeltfreiheit in diesem Alterssegment auch, dass gleiche Bildungschancen noch stärker gefördert werden. Es ist unser aller Aufgabe, den Kindern dieser Stadt die bestmögliche Bildung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört es auch, dass Bildungsangebote zugänglich und ohne bürokratische oder finanzielle Hürden verfügbar sind. Der soziale Status und die Herkunft dürfen dabei keine Rolle spielen, eben so wenig wie das Einkommen der Sorgeberechtigten. Dies ist nach den letzten Jahren, die für Kinder von Verzicht unterschiedlichster Art geprägt waren, noch wichtiger denn je.“ (ffm)