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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Elektronische Patientenakte ab 2021

„Das PatientenForum“ e.V. erklärt die Vorteile

von Norbert Dörholt

(24.09.2020) Ab 2021 müssen die Krankenkassen jedem Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte ist für den Versicherten freiwillig. Ab 2022 hat der Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine ePA. Darauf weist die Vizepräsidentin des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“, Mechtild-Pfeiffer-Krahl, hin.

Was es mit der Elektronischen Patientenakte auf sich hat, erklärt die Vizepräsidentin des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen Mechtild Pfeiffer-Krahl.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum" e.V.
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Im neuesten Infobrief des 11.000 Mitglieder zählenden Verbands „Aufgepasst & Hergehört“ erklärt sie, dass sich in der ePA beispielsweise Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder sowie Impfungen, Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und das Zahnbonusheft lesen lassen. Ab 2022 sollen Versicherte per Smartphone oder Tablet über jedes in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Dokument bestimmen können, welche Person darauf zugreifen darf.

Personen ohne Smartphone können ihre elektronische Patientenakte bei der Krankenkasse einsehen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte ihre Daten auf eine andere ePA übertragen lassen.