Eine Frage der Gerechtigkeit
Mit dem Argument fehlender Gerechtigkeit tritt der Bürgermeister Helm der Stadt Königstein den aktuellen Forderungen einer neuen Bürgerinitiative entgegen, die die Abschaffung von Straßenbeiträgen in Königstein fordert.

Foto: Stadt Königstein
Die bisherige Praxis – der Anlieger übernimmt je nach Nutzung der Straße zwischen 25 und 75 Prozent der Kosten, der Rest zahlt die Stadt aus Steuermitteln – bietet ein hohes Maß an Gerechtigkeit und ist seit Jahrzehnten bewährt. Denn jeder zahlt für die Straße vor seiner Tür und nicht für die vor dem Haus anderer Einwohner. Und für die Höhe der Zahlungen gäbe es Berechnungsmodalitäten, die die Rechtsprechung über viele Jahre entwickelt habe. Diese berücksichtigten die Nutzbarkeit der Grundstücke, deren Größe und die Erschließung.
Wenn die öffentliche Hand die Kosten künftig komplett übernehmen würde, wäre dies dagegen extrem ungerecht gegenüber denjenigen, die in der Vergangenheit für ihre Straße bezahlt haben. Denn diese Zahlungen könnten nicht zurückerstattet werden. Zudem müsste dann die Grundsteuer um mindestens 50 Punkte erhöht werden, um dieses Ansinnen zu finanzieren. „Ein Verzicht auf die Straßenbeiträge ist so keineswegs bürgerfreundlicher - denn auch eine Steuerfinanzierung kommt ja nur aus den Taschen der Bürger. Das darf auch die Bürgerinitiative nicht verschweigen!“, fordert der Bürgermeister die Initiatoren auf. Der Verzicht auf die Beiträge wäre sogar alles andere als bürgerfreundlich, da er alle Einwohner treffen würde, auch die, die bereits Zahlungen für die eigene Straße geleistet hätten.
Die Belastungen der Anlieger hielten sich nach Ansicht des Rathauschefs im Rahmen, da es mittlerweile die Möglichkeit gäbe, den Beitrag 20 Jahre lang in kleinen Raten zu bezahlen. Bei „unbilligen Härten“ könnten die Beiträge sogar reduziert werden oder gar ausfallen, dies sei allerdings äußerst selten. Höher seien die Kosten natürlich für Eigentümer großer Grundstücke. Diese allerdings könnten sich in der Regel den Beitrag auch leisten.
Die Stadt informiere rechtzeitig über geplante Maßnahmen, für die Kosten erhoben werden. Sie stehen etwa ein Jahr vorher konkret im öffentlich zugänglichen Haushalt, natürlich würden die betreffenden Bürger persönlich angeschrieben, zudem gebe eine entsprechende Anliegerversammlung im Jahr vor der Maßnahme. In diesem Rahmen würden die Bürger auch bezüglich der Ausführung eingebunden. Eine Planbarkeit für die eventuell notwendige Bildung von Rücklagen sei also gegeben. Zwar wäre eine Steuerfinanzierung für die Stadtverwaltung bequemer - Anhörungen und mögliche Auseinandersetzungen mit den Anliegern würden entfallen - aber die Ungerechtigkeit wiege schwerer als diese Vorteile.