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Ein Teil der Entlastung verpufft

Strompreiskompensation: Verbesserung, aber kein Reformersatz

Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der Strompreiskompensation genehmigt. Damit kann die Bundesregierung künftig weitere stromintensive Unternehmen entlasten. Dazu erklärt Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des in Frankfurt ansässigen Verbands der Chemischen Industrie (VCI): „Die Entscheidung kommt zur richtigen Zeit. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit besonders stromintensiver Unternehmen und zeigt: Bundesregierung und EU-Kommission haben den Ernst der Lage erkannt."

"Dass künftig weitere Industriebereiche einbezogen werden, ist ein Fortschritt", sagte Große Entrup weiter. "Aber wer den Industriestandort stärken will, darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Noch immer profitieren zu wenige Unternehmen von der Entlastung.“ Große Entrup begrüßt darüber hinaus, dass die Zuschüsse rückwirkend für das Jahr 2025 gezahlt werden und damit schnell helfen. Die Strompreiskompensation entlaste aber nur einen Teil der Anlagen der Branche. Besorgt und irritiert ist der VCI-Hauptgeschäftsführer darüber, dass Unternehmen, die von der Strompreiskompensation profitieren, weniger kostenlose Emissionshandelszertifikate erhalten könnten. „Die Entlastung auf der einen Seite wird direkt auf der anderen wieder einkassiert. Am Ende darf nicht gelten: Wie gewonnen, so zerronnen.“

Reformdruck bleibt hoch

Große Entrup betont den unveränderten politischen Handlungsdruck in der Energie- und Klimapolitik: „Die Strompreiskompensation verschafft Luft – löst aber nicht das Grundproblem der zu hohen Stromkosten. Für eine erfolgreiche Transformation braucht die Chemie dauerhaft bezahlbare Energie und ein Emissionshandelssystem, das Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit verbindet. Solange die Transformationsvoraussetzungen wie CO2-und Wasserstoffinfrastruktur oder Stromnetzanschlüsse fehlen, läuft ein höherer CO2-Preis ins Leere.“

Mit der Strompreiskompensation können sich Unternehmen, die stark im internationalen Wettbewerb stehen, indirekte CO2-Kosten aus dem EU-Emissionshandel für besonders stromintensive Anlagen erstatten lassen. Sie werden damit um einen Teil der CO2-Zertifikatekosten entlastet, die Stromversorger an sie weitergeben. Der Beihilfebetrag wird für jede Anlage individuell ermittelt. Die Kosten, die Unternehmen für den eigenen Einkauf von CO2-Emissionsrechten entstehen, bleiben davon unberührt. Eine grundlegende Reform des Emissionshandelssystems, die Klimaschutz mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit verbindet, bleibt unverzichtbar. 

Die EU muss aus VCI-Sicht endlich das Grundproblem angehen: Unternehmen können Emissionen nur senken, wenn die Transformationsvoraussetzungen vorhanden sind – etwa große Mengen treibhausgasarmer Strom und Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen. Solange das nicht der Fall ist, muss der Emissionshandel angepasst werden – unter anderem durch eine sofortige Deaktivierung der Marktstabilitätsreserve, einen Verzicht auf Benchmarkverschärfungen und einen realistischeren Zeitplan für die Emissionsreduktion.