Ein besonderer Asphalt für die Reineckstraße
Zentrale Verbindungsstraße zwischen Zeil, Konstablerwache und Fahrgasse umgestaltet
Die Umgestaltung der Reineckstraße ist abgeschlossen. Damit steht eine der zentralen Zeilnebenstraßen nun der Öffentlichkeit und den Anrainern wieder zur Verfügung. Das wichtige Bindeglied zwischen Zeil, Konstablerwache und Fahrgasse ist als Teil des Ausbauprogrammes „Schöneres Frankfurt“ seit April umgebaut worden.

Foto: Stadt Frankfurt /Stadtplanungsamt
„Ein wesentliches Ziel der Umgestaltung war die Verbesserung des stadträumlichen Erscheinungsbildes: Zu sehr wirkte bisher die Straße als rückwärtige Andienungsstraße für die Zeil-Kaufhäuser mit einer eher rustikalen Hinterhofatmosphäre“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. Dies galt insbesondere im Kontrast zur hohen gestalterischen Qualität der unmittelbar benachbarten, prominenten Einkaufsmeile. Hier hat die Reineckstraße optisch deutlich aufgeholt. Und wir sind nun einen wichtigen Schritt weiter in der Umsetzung der Ziele unseres Innenstadtkonzepts.“
Im vorderen Bereich der Reineckstraße, der auch gleichzeitig das wichtige Entree zur Zeil und Konstablerwache bildet, wurde der alte, heterogene Bodenbelag entfernt und großformatige, schmutzabweisend beschichtete Betonplatten mit Natursteinoptik - die „Zeilplatten“ - verlegt.
„Um im hinteren Straßenabschnitt dem Lieferverkehr gerecht zu werden und gleichzeitig einen zusammenhängenden, gestalterisch schönen Stadtraum zu schaffen, haben wir uns an der Stelle für einen besonderen Farbasphalt entschieden“, erklärt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling. Das Erscheinungsbild der Asphaltoberfläche – im Vorfeld durch passgenaue Bemusterungen der Optik der Zeilplatten nachempfunden – schafft eine helle und ebene Straßenfläche. Es gibt keinen Höhenunterschied von Gehweg und Stellplätzen, wodurch der Raum besser zur Geltung kommt. Die optisch an Naturstein erinnernde Oberfläche des Asphalts entsteht durch ein Nasschliff-Verfahren, das nach dem Einbau des Rohmaterials zur Anwendung kommt. Weiter wurde die Straßenbeleuchtung erneuert, störende Barrieren wie Schilder, Poller, Bordsteine beseitigt oder umgesetzt und der Verkehrsraum – rechtlich nun als Fußgängerzone ausgewiesen - beruhigt.
Durch diese Maßnahmen ist dieser Stadtraum für Fußgänger zwischen Fahrgasse und Zeil deutlich attraktiver geworden, während der nötige Anlieger- und Lieferverkehr weiterhin zugelassen ist. (ffm)