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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Eignungstests in Zeiten der Pandemie

Für ein Sportstudium gelten ganz unterschiedliche Regelungen

von Jennifer Franz

(04.06.2021) Wer an einer sportwissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland ein Studium im Fach Sport bzw. Sportwissenschaft aufnehmen möchte, muss an den meisten, aber keineswegs an allen Standorten zuvor ein (sportpraktisches) Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich bestehen. Im vergangenen Jahr wurde diese Sporteignungsprüfung an fast allen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund der Corona-Pandemie (ersatzlos) ausgesetzt.

Auch im zweiten Jahr der Pandemie gestaltet sich die Situation zur Durchführung der sog. Sporteignungsprüfung vor Beginn des Studiums bundesweit weiterhin sehr unterschiedlich. Der Fakultätentag Sportwissenschaft (FSW) als Zusammenschluss aller Institute und Fakultäten für Sportwissenschaft in Deutschland hat dazu jetzt eine aktuelle Übersicht erstellt, in der in alphabetischer Reihenfolge alle Standorte aufgeführt sind mit den wichtigsten Informationen, was die Aussetzung, das Erbringen von Ersatzleistungen oder die tatsächliche Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens für die Aufnahme des Sportstudiums im WS 2021/22 angeht.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht nur standort-, sondern auch länderspezifische Regelungen bzw. Vereinheitlichungen (z. B. in Bayern) gibt, während einige Institute (z. B. in Berlin und Bielefeld) auch unabhängig von der Pandemie derzeit keine Eignungstests vorsehen. Interessierten wird darüber hinaus empfohlen, im Bedarfsfall die Eintragungen dem genauen Wortlaut nach auf den Homepages der jeweiligen Einrichtungen aufzusuchen.

Weitere Informationen:

http://fakultaetentag-sportwissenschaft.de/index.php/category/aktuelles/