Ehemann muss Haus für Pflege der Frau einsetzen
Das PatientenForum e.V. Mainz weist auf ein wichtiges Urteil hin

Foto: Pressestelle \"Das PatientenForum\"
Wie der Präsident des über 11.000 Mitglieder zählenden Bundesverbandes für Patienten-und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“, Manfred Pfeiffer, dazu näher ausführte, werde Pflegewohngeld nur dann gewährt, wenn das Einkommen und das Vermögen des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehepartners zur Finanzierung der Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreichten. Im vorliegenden Fall hätten die Ehepartner nicht getrennt gelebt, sodass das Vermögen des Ehemanns zu berücksichtigen sei. (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen – 12 A 3076/15)
Pfeiffer: „Das Haus des Ehepartners stellt dann ein verwertbares Vermögen dar, auch wenn die Heimbewohnerin darüber nicht verfügen konnte.“ Die Weigerung des Ehepartners, das Haus für die Pflege einzusetzen, mache es laut Urteil nicht zu unverwertbarem Vermögen. Die Berücksichtigung des Hauses als Vermögen stellte somit keine unzumutbare Härte dar.
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