Drohne über dem Frankfurter Flughafen hat die Politik und die Industrie aufgeweckt
Die Drohne, die vor einer Woche den wichtigsten Flughafen des europäischen Kontinents, Frankfurt am Main, mit ihrem Überflug für fast eine ganze Stunde lahm gelegt hat, hat nicht nur mehrere Tausend Passagiere auf Ihre Flüge warten lassen, sondern auch die Starts und Landungen von 135 Flugzeugen verhindert, die auf andere Flugplätze umgeleitet werden mussten. Besondere Aufregung hatte diese Drohne ausgelöst, weil sie keine Drohne aus dem Spielzeugladen war, sondern ein Exemplar der 3 000 Euro bis 4 000 Euro-Klasse
Bereits 1972 wurden bei der bei der Deutschen Flugsicherung in Langen Technologien vorgeführt, die Drohnen sowohl erkennen konnten als auch solche, die Drohnen auf den Boden bringen konnten. An 11 Flughäfen in Großbritannien wurden im Gegensatz zur Bundesrepublik bereits kurz nach den ersten Drohnensichtungen Techniken sowohl für die Detektion, die Erkennung der „unbekannten Flugkörper“, als auch technische Möglichkeit sie auf den Boden zu holen, eingekauft, die wohl auch von deutschen Herstellern hergestellt werden, was man in Langen sehen konnte. Bei diesem Thema ist es sehr schwierig, an konkrete Fakten heranzukommen, weil die meisten Gesprächspartner darauf hinweisen, dass man bestimmte Aussagen „nicht in der Zeitung lesen“ möchte.
Hier in Deutschland wurde und wird darauf geachtet, dass die gesetzlichen vorgeschriebenen Zuständigkeiten auch weiterhin eingehalten werden. Denn im Luftverkehrsgesetz wird zwar festgelegt, dass die Flughäfen sich gleichsam selbst gegen Störungen schützen müssen, doch gelte dies lediglich für den um jeden Flughafen aufgestellten Zaun. An den 11 großen Flughäfen, mit Ausnahme des Flughafens München, ist allein die Bundespolizei zuständig, die die juristische Genehmigung für Eingriffe hat. Bisher hat man zumindest hierzulande auch vor dem Einsatz möglicher Abschussgeräte gewarnt, da man sogenannte „Kollateralschäden“ befürchtet. Denn etwa die sogenannten Jammer senden elektronische Signale aus, die die Steuerung der Drohne irritieren und sie damit zur sofortigen Landung zwingen sollen. Diese Signale, so hört man aus der DFS, „könnten womöglich auch unsere Frequenzen stören, was für den gesamten Luftverkehr rund um den Flughafen und darüber hinaus zu großen Problemen führen würde“. Einer der Hersteller, der seine Geräte in Langen präsentiert hatte, wollte dieses Argument nicht gelten lassen. Er wies darauf hin, dass sein Unternehmen bereits seit drei Jahren das Weltwirtschaftsforum in Davos vor ungebetenen Drohnenfliegern erfolgreich schütze. Im Bundesinnenministerium hies es dagegen, dass „die bisher vorhandenen Systeme nicht „alle denkbaren Situationen beherrschen“, denn es sei ein erheblicher Unterschied ob eine Drohne etwa durch Piloten in mehreren Kilometern Entfernung vom Flughafen gemeldet wird oder von der Flugsicherungskontrolle direkt am Flughafen. Man wies auch darauf hin, dass im Bundeskriminalamt nach diesen notwendigen Instrumenten geforscht werde.
Für die Flughäfen und auch die Airlines ist das Thema eine Gratwanderung. Denn wenn sie gar nichts sagen, könnten ihnen ängstliche Kunden wegbleiben und wenn sie zu viel über ihre Schutzmaßnahmen erzählen, dann wissen potentielle Gefährder zu viel. Man kann nur unter der Hand in wenigen Andeutungen zum Beispiel erfahren, dass bereits Systeme zur Erkennung von sich nähernden Drohnen gibt oder dass auch Spezialkräfte stationiert seien, um eingreifen zu können. Allerdings ist von anderer Seite zu erfahren, dass „auf dem Markt“ nach wie vor nach solchen Techniken gesucht werde.
Die Firma Rheinmetall, die für die Bundeswehr Technik produziert, hat sich ebenfalls des Drohnenproblems angenommen. Im Februar dieses Jahres wurden erste Entwicklungen der DFS und der wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge der Bundeswehr in der Nähe von München vorgeführt. Diese Tests wurden in einer Pressemeldung als „erfolgreich“ bezeichnet. Drohnen, so heißt es dort weiter, stehen „heute in der Entwicklung von neuen Anwendungen da, wo das Internet und das Smartphone 2008 standen“. Niemand wisse, “welche Anwendungen das im Detail sein werden, aber sie werden unser Umfeld stark beeinflussen“. Man ist zuversichtlich, dass die eigene Entwicklung, das sogenannte „Skymaster-System“, „der große Durchbruch“ sei, da es in der Lage sei, Drohnen nicht nur zuverlässig zu erkennen, sondern auch ihre Flugbahn in das „Skymaster-System“ der Luftsicherung eingespielt werden könne. Alle Gesprächspartner wiesen uns unisono darauf hin, dass ein Eingriff in den Luftverkehr als Verbrechen gelte und bis zu zehn Jahren Haft nach sich ziehen könne. Auch auf teure Schadenersatzforderungen etwa der Airlines müsse sich ein „Drohnenpilot“ einrichten, falls man ihn ermittelt.