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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Drei neue Tourismusgemeinden im Rheingau

von Karl-Heinz Stier

(24.02.2021) Die drei Rheingau-Gemeinden Kiedrich, Oestrich-Winkel und Walluf dürfen künftig den Titel „Tourismus-Ort“ tragen und erhalten so das Recht, einen zweckgebundenen Tourismusbeitrag zu erheben.

Das Wirtschaftsministerium verwies dabei auf Sehenswürdigkeiten wie die Basilika St. Valentin, Schloss Vollrads und das Brentanohaus hin. Damit gibt es nun 14 Tourismusorte in Hessen; allein sieben davon liegen im Rheingau. Minister Tarek Al-Wazir würdigte das Engagement der drei Kommunen für den Wirtschaftsfaktor Tourismus: „Als Tourismusort erweitert eine Stadt oder Gemeinde ihren Handlungsspielraum.“ 

Die Anerkennung als Tourismusort ist Voraussetzung für die Einführung eines Tourismusbeitrags, dessen Aufkommen für touristische Infrastruktur und Marketing bestimmt ist. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung regeln. Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftlich bevorzugte Lage und bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationalen Veranstaltungen oder sonstigen bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben. Anträge auf Anerkennung werden vom Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel geprüft. Die Entscheidung liegt beim Hessischen Wirtschaftsministerium. 

Tourismus hat für die Entwicklung ländlicher Regionen hohe Bedeutung. In Hessen sichert er – in Vollzeitstellen umgerechnet – rund 230.000 Arbeitsplätze.