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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Diskussion über Schwangerschaftsabbrüche

‘Ja‘ zur Information, aber ‘nein‘ zur Propagierung

von Norbert Dörholt

(19.01.2022) Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat sich am gestrigen Dienstag zur Vorlage eines Referentenentwurfs durch Bundesjustizminister Dr. Buschmann zur Abschaffung von § 219a StGB geäußert. „Ich sage ‚ja‘ zur Information, aber ‚nein‘ zur bedenkenlosen Propagierung und Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen", sagte sie.

Eine Abtreibung sollte die Ultima Ratio am Ende eines ausführlichen Informations- und Abwägungsvorgangs im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft sein. Die Streichung von § 219a StGB unterlaufe die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass in dieser wichtigen Phase eine ergebnisoffene, aber zielgerichtet auf Fortsetzung der Schwangerschaft ausgerichtete Beratung gewährleistet werden müsse, kommentierte die Ministerin.