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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Die Klassische Geflügelpest hat Deutschland erreicht

Die Veterinärbehörde des Ordnungsamtes informiert Geflügelhalter

von Ilse Romahn

(16.11.2020) Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, hat nun auch Deutschland erreicht. Die durch auf Vögel bezogene (aviäre) Influenza-Viren verursachte Erkrankung kommt bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, vor.

Je nachdem, ob die Tiere von der niedrig oder hoch virulenten Variante des Virus betroffen sind, sind die Tiere entweder klinisch unauffällig oder versterben. Die Geflügelpest tritt weltweit auf, nun erneut im Herbst 2020 in Deutschland. Die Fälle der Geflügelpest sind bisher vor allem im Norden Deutschlands bei Wildvögeln, nun auch Anfang November in einem Geflügelbestand, aufgetreten. Auch in Frankfurt wurde die Geflügelpest vor wenigen Jahren bei einer Kanadagans festgestellt. Einen aktuellen positiven Befund gibt es in Frankfurt am Main aber nicht.

Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Andere Tierarten sind sehr selten von einer Infektion betroffen. Der momentan stattfindende Vogelzug führt zu einer geographischen Verbreitung des Virus über die Ländergrenzen hinweg.

Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Häufiger betroffen sind beruflich exponierte Personen, wie etwa Tierärzte oder Vogelhalter, die sich vor allem durch das Einatmen von verunreinigten Staubpartikeln oder durch mangelnde Handhygiene infizieren. Auch der Kontakt mit verseuchten Federn und Sekreten kann zu einer Übertragung führen.

Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.

Geflügelhalter sind jetzt besonders dazu angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere sollte kein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglich sein. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Für die Tränke darf nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Kontakt haben.

Geflügelhalter finden aktuelle Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen unter https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/20201027_merkblattfuergefluegelhalter.pdf im Internet.

Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt zudem, die Risikoanalyse des eigenen Betriebes mithilfe der Risikoampel für Geflügelpest durchzuführen. Nach Abschluss der Analyse erhalten Geflügelhalter eine Optimierungsanalyse, die zeigt, welche Maßnahmen den einzelnen Betrieb noch sicherer machen.

Weitere Infos dazu gibt es unter https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=1 im Internet. (ffm)