Die erste Steuererklärung machen - Ratgeber und Tipps
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In diesem Ratgeber werden wir Sie zu den wichtigsten Punkten der Steuererklärung informieren. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps, mit denen Sie im neuen Jahr erfolgreich Steuern sparen können.
Steuererklärung machen: die wichtigsten Fakten
Gehören Sie auch zu den Menschen, die beim Begriff Steuererklärung zusammenzucken? Wenn Sie alles richtig machen, bietet diese jedoch einige Chancen. Das sollten Sie wissen:
- Zur Abgabe der Steuererklärung kann man verpflichtet sein. In den meisten Fällen handelt es sich allerdings um eine freiwillige Abgabe.
- Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, müssen Sie die Erklärung bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen.
- In vielen Fällen lohnt sich die freiwillige Abgabe. Diese kann sogar bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen. Oft erhält man zu viel gezahlte Einkommenssteuer zurück.
Bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung müssen Sie unter anderem Ihre Steuernummer auf dem Formular angeben. Heutzutage ist eine Beantragung der Steuernummer online möglich.
Was ist eine Steuerklärung und wie funktioniert sie?
Eine Steuererklärung teilt dem Finanzamt alle Einkommensverhältnisse einer steuerpflichtigen Person mit. Oft erfolgt diese Mitteilung heutzutage auf digitalem Weg, wobei die Daten verschlüsselt ans Finanzamt übergeben werden. Anders als früher, als man die Formulare noch in großen Briefumschlägen per Post einreichen musste. Wenn gewünscht, besteht diese Möglichkeit auch heute noch.
Wurden die Unterlagen eingereicht, ermittelt die Finanzbehörde alle Besteuerungsgrundlagen. So wird die Steuer festgesetzt und im sogenannten Steuerbescheid mitgeteilt.
Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Wer ausschließlich Einnahmen hat, die der Kapitalertragsteuer oder dem Lohnsteuerabzug unterliegen, muss nicht zwangsläufig eine Steuerklärung abgeben. In diesem Fall ist es dennoch ratsam, weil häufig eine Erstattung erfolgt.
Bei Vorliegen der folgenden Punkte, ist man hingegen zur Abgabe verpflichtet:
- Erhalt von Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld
- Ausübung von mehreren Jobs gleichzeitig und somit in Steuerklasse 6
- Vermietung von Immobilien und Grundstücken
- Betreiben eines Gewerbes oder Selbstständigkeit
- Keine Zahlung von Steuern für Ihre Dividenden
- Ruhestand
- Geltendmachung von Verlustvorträgen
- Aufforderung vom Finanzamt
Auch dann, wenn Sie verheiratet sind und der Steuerklasse 3 angehören, während sich Ihr Partner oder Ihre Partnerin in der Steuerklasse 5 befindet und Sie beide arbeiten, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen möchten, sollten Sie wissen, welche Kosten sich absetzen lassen. Einen großen Teil nehmen die Werbungskosten ein.
Werbungskostenpauschale
Das Finanzamt zieht vom zu versteuernden Einkommen von Angestellten immer auch die Arbeitnehmerpauschale ab. Diese muss nicht versteuert werden, es kann jedoch mehr herausgeholt werden, sofern Ihre beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag übersteigen.
Sammeln Sie von Beginn eines neuen Jahres an am besten alle wichtigen Belege, die Nachweise für berufliche Ausgaben darstellen.
Fahrtkosten zur Arbeit
Fahren Sie täglich 18 Kilometer zur Arbeit, kommen Sie vermutlich allein mit den Fahrtkosten über den Pauschbetrag. Berechnet werden Sie nach der Entfernungspauschale mit 30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke. Ab 21 Kilometern Fahrweg können sogar 38 Cent pro Kilometer abgesetzt werden.
Auswärtstätigkeiten
Auch Ausgaben für eventuelle Dienstreisen können in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen neben den tatsächlichen Fahrtkosten auch die Kosten für Übernachtungen und Verpflegung. Geben Sie jedoch unbedingt an, wenn Ihnen Kosten ersetzt wurden.
Das können Sie ebenfalls absetzen
Neben den bereits aufgeführten Beispielen können Sie noch folgende Kosten geltend machen:
- doppelte Haushaltsführung
- Home-Office-Pauschale
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Umzugskosten
- häusliches Arbeitszimmer
- Berufskleidung
- Computer, Tablets und Notebooks
- Fachbücher- und Zeitschriften
- Kontoführungsgebühren
- Bewerbungskosten
- Internet- und Telefonkosten
- Steuerberatungskosten
- Berufsverbände und Gewerkschaften
Weitere Kosten, wie Versicherungen, Kirchensteuer, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen werden zu den Sonderausgaben gezählt und können zum Teil ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Das Fazit: Steuererklärung ist oft sinnvoll
Jeder Anfang ist schwer, was auch in Bezug auf die erste Steuererklärung gilt. Haben Sie sich jedoch erst einmal damit befasst, werden Sie feststellen, dass ihr Ruf schlechter ist als die tatsächliche Umsetzung. Die Abgabe der Steuererklärung sollten Sie in erster Linie als Chance begreifen, mit der sich in vielen Fällen eine Kostenerstattung erreichen lässt. Hilfe dabei erhalten Sie auf Wunsch von einem Steuerberater.
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