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Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

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Die Elektronische Patientenakte kommt!

„Das PatientenForum“ e.V. gibt detaillierte Hinweise

von Norbert Dörholt

(24.07.2020) Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) nimmt die elektronische Patientenakte nach und nach Form an. Die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen soll mit dem Patientendaten-Schutzgesetz insgesamt reibungsloser und vor allem sicher funktionieren. Die Krankenkassen werden ihren Versicherten ab dem 1.1.2021 die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.

Der Präsident des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen Manfred Pfeiffer erklärt die elektronische Patientenakte.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum" e.V.
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Darauf weist der Präsident des 11.000 Mitglieder starken Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“ e. V. in Mainz, Manfred Pfeiffer, im neuesten Infoblatt des Vereins „Aufgepasst & Herhört“ hin. Ärzte haben dann ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe, die ePA mit Daten des jeweils aktuellen Behandlungsfalles auszustatten. Das PDSG stärkt hierbei die digitalen Rechte von Patienten. Jeder Patient entscheidet freiwillig, ob er die ePA einsetzen will, welche Dokumente aufgenommen werden sollen und wer darauf zugreifen darf.

Pfeiffer: „Ab dem 1.1.2022 kann die ePA dann auch mit dem Mutterpass, dem gelben U-Heft für Kinder und dem Zahn-Bonusheft bestückt werden. Diese Daten können jedoch auch bereits ab Januar 2021 in ´untergeordnete´ Form gespeichert werden. Ab 1.1.2022 können Patienten auch bestimmen, dass dem auf die ePA zugreifende Arzt bestimmte Befunde nicht gezeigt werden.“

Ab 2023 können Patienten die in der ePA abgelegten Daten freiwillig der medizinisch Forschung zur Verfügung stellen. (info@das-patientenforum.de)