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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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DGB begrüßt SPD-Gesetzentwurf zur Mittelstandsförderung

von Karl-Heinz Stier

(22.09.2022) „Die geplante Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes wird von uns unterstützt, weil dadurch soziale Kriterien bei der Förderung von Unternehmen berücksichtigt werden. Damit greift die SPD-Landtagsfraktion eine zentrale gewerkschaftliche Forderung auf“, sagt der hessische DGB-Vorsitzende Michael Rudolf.

Nach dem Gesetzesentwurf wird die Mittelstandsförderung an eine Standort- und Beschäftigungsgarantie gebunden. Dies wird vom DGB ausdrücklich begrüßt.

Der DGB begrüßt außerdem, dass Unternehmen einen Bonus erhalten sollen, die tarifgebunden sind, Mitbestimmung durch Betriebsräte ermöglichen und Leiharbeit, Mini-Jobs und sachgrundlose Befristungen vermeiden oder aber nur zehn Prozent der Beschäftigungsverhältnisse Leiharbeit und Mini-Jobs sind. Die Sicherung und Förderung der Aus- und Weiterbildung soll laut dem Vorschlag ein weiteres Kriterium sein.

„Die vorgeschlagenen Änderungen würden dazu beitragen, das Tarifvertragssystem zu stützen und dem Rückgang von Tarifbindung und Mitbestimmung entgegenzuwirken. Außerdem würden sie dazu beitragen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit, Minijobs und sachgrundlose Befristungen zu reduzieren. Dies käme den hessischen Beschäftigten unmittelbar zugute“, so Rudolph. Aus Sicht des DGB sollten die sozialen Kriterien aber nicht nur als Bonus-, sondern als Ausschlusskriterien eingeführt werden.

Zudem sollen nach dem Vorschlag solche Unternehmen eine Bonusförderung erhalten, die ein Mindestentgelt zahlen, welches zumindest der untersten Entgeltgruppe des TVH  entspricht und eine Begrenzung gewinnabhängiger Vergütung für die Geschäftsführung bei Inanspruchnahme der Förderung einhalten. Auch diese Vorschläge werden vom DGB begrüßt.

Als weniger zielführend sieht der DGB die vorgeschlagene Bindung der Mittelstandsförderung an die Beibehaltung und Steigerung der Lohnsumme an, da diese keine gleichmäßige Verteilung gewährleiste.

Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung ist die Tarifbindung seit Anfang der 2000er Jahre in Hessen deutlich zurückgegangen. Inzwischen arbeiten nur noch 58 % der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung. Nicht einmal jeder zehnte Betrieb ist tarifgebunden und mitbestimmt.