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Der Weitergabe von Meldedaten widersprechen

Das Bürgerbüro Hofheim als Meldebehörde informiert – gemäß Bundesmeldegesetz (Paragraf 42 Absatz 3 und Paragraf 50 Absatz 5) – die Einwohnerinnen und Einwohner von Hofheim über die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Meldedaten zu widersprechen. Dazu wird eine Übermittlungssperre eingerichtet.

Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe der Meldedaten:

an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
an Adressbuchverlage.

Wer die Weitergabe seiner Daten nicht möchte, kann dies im Bürgerbüro der Stadt Hofheim schriftlich beantragen. Gründe müssen nicht angegeben werden. Die Übermittlungssperre wird dann unbefristet im Melderegister eingerichtet.

Formulare sind auch auf der städtischen Homepage www.hofheim.de im Bereich Rathaus / Verwaltung zu finden.