Der Schein trügt: Tintenfischringe aus Formfisch
Verbraucherzentrale Hessen mahnt Hersteller Escal erfolgreich ab
Eine Tintenfischzubereitung aus Tintenfischstücken mit Maisstärke, Weizenfaser und Verdickungsmittel zusammengefügt ist nicht das Gleiche wie Ringe aus den gewachsenen Tuben des Tintenfisches.

Foto: Vebraucherzentrale Hessen
„Einen solchen ‚Formfisch‘ in Backteig in der gleichen Aufmachung wie herkömmliche Tintenfischringe anzubieten, täuscht Verbraucher“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Der französische Hersteller Escal hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten oder Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen. „Es reicht aus unserer Sicht aber nicht, diese tatsächliche Beschaffenheit der ‚Tintenfischringe‘ nur auf der Rückseite gesetzlich korrekt zu bezeichnen. Denn wie die Beschwerde einer Verbraucherin beim Portal lebensmittelklarheit.de zeigt, haben Verbraucher beim Blick auf die Vorderseite keinen Anlass, an der Qualität zu zweifeln“, so Franz.
Der Schein kann trügen,wie das betroffene Produkt zeigt. Als Verbraucher sollte man sich daher die Aufmachung verpackter Lebensmittel genau anschauen und - wenn es die Zeit erlaubt - einen Blick auf die Rückseite werfen. Fragwürdige Kennzeichnungen und Werbung für Lebensmittel können Verbraucher an lebensmittelklarheit.de melden. Wer sich über die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel beschweren möchte, wendet sich klartext-nahrungsergänzungsmittel.de