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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Das Problem des selbstbestimmten Sterbens

Das PatientenForum e.V. nimmt zum Urteil Stellung

von Norbert Dörholt

(23.09.2020) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe vom 26.2.2020 hebt das Verbot der professionellen Unterstützung der Selbsttötung auf. Kann man jedoch in jeder Lebenssituation von einem freien Willen ausgehen? Hilfreich und sinnvoll sind aus Sicht des PatientenForums in jedem Fall professionelle Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige gleichermaßen.

Der Präsident des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen Manfred Pfeiffer setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinander.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum" e.V.
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Wie der Präsident des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen e.V. Manfred Pfeiffer im neuesten Infoblatt „Aufgepasst & Hergehört“ des PatientenForums schreibt, hat das Urteil eine sehr grundsätzliche Dimension: Jeder Mensch kann danach selbst entscheiden, ob er leben oder sterben will. Das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben ist unabhängig vom Vorliegen einer unheilbaren Krankheit. Dieses Urteil respektiert die Entscheidungsfreiheit des Menschen als absolute Regel.

Hilfe zur Selbsttötung brauche hohe Hürden:

·        Zum Beispiel durch verpflichtende Aufklärung, die auch die Alternativen zum Suizid aufzeigt.

·        Die Entscheidungsfähigkeit der Patienten muss gesichert sein.

·        Psychische Erkrankungen der Patienten sind auszuschließen.

·        Ein wichtiges Dokument in diesem Zusammenhang sollte auch die Patientenverfügung sein, in der ein Patient seine Einstellung zu dem Thema dokumentiert hat.

·        Einrichtungen, die bei der Selbsttötung unterstützen möchten, müssen einem strengen Verhaltenskodex unterliegen, die gewerbliche Ausübung der Suizidunterstützung reglementiert werden.

·        Werbung für die Unterstützung von Suizid sollte untersagt werden.

·        Zu prüfen ist die Einrichtung von Prüfkommissionen aus Ärzten, Juristen und Ethikern, die kontrollieren, ob der Angehörige oder Arzt oder eine andere Einrichtung sorgfältig gehandelt hat oder strafrechtlich verfolgt werden muss.

Pfeiffer: „Von der Unterstützung der Selbsttötung unterschieden werden muss die Tötung auf Verlangen. Sterbehilfe auf Wunsch muss weiterhin verboten bleiben. Die Trennlinie zwischen Unterstützung der Selbsttötung und der Sterbehilfe auf Verlangen festzulegen, ist eine schwierige Aufgabe, die aber zügig erfolgen muss. In Zweifelsfällen sollte immer gegen eine Selbsttötung entschieden werden.“