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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Coronainfektion im Job kann Arbeitsunfall sein

"Das PatientenForum" gibt nähere Einzelheiten dazu bekannt

von Norbert Dörholt

(20.09.2021) „Finanztest“ berichtet, dass eine Infizierung mit Corona im Job unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden kann. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese übernimmt die Behandlungskosten und zahlt bei Langzeitfolgen eine Rente. Darauf weist der Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen "Das PatientenForum" e.V. Mainz in seinem neuen Infobrief "Aufgepasst & Hergehört" hin.

Manfred Pfeiffer, der Geschäftsführer des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen e.V. erklärt, ob und wie eine Corona-Infektioin als Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum" e.V.
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Wie der Geschäftsführer des 11.000 Mitglieder zählenden Verbands Manfred Pfeiffer weiter mitteilt, unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung im Todesfall die Hinterbliebenen. Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber muss die Infektion beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Notfalls können Arbeitnehmer das auch selbst tun.

Voraussetzung seien Pfeiffer zufolge ein positiver PCR-Test und mindestens leichte Symptome. Eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz, auch bei mildem Verlauf, sollte gemeldet werden, damit später auftretende Langzeitfolgen berücksichtigt werden können. Auch wer keine Symptome habe, sollte sich den Verlauf notieren und den Arbeitgeber bitten, die Infektion im Verbandbuch festzuhalten.

Doch wer kann nachweisen, dass er sich im Job infiziert hat? Wer im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder im Labor arbeitet, muss das nicht extra belegen, das gilt auch für Friseure oder Kosmetikerinnen. Lehrer oder Kassierer können zumindest einen Arbeitsunfall anzeigen. Ein enger Kontakt mit einer infizierten Person muss nachgewiesen werden. Enger Kontakt, das heißt konkret: länger als zehn Minuten, ohne Maske und unter 1,5 Meter
Abstand. Wichtig ist noch: Bei Arbeitsunfällen müssen Betroffene mindestens drei Tage krankgeschrieben sein.

(www.das-patientenforum.de)