Corona: Weitere Lockerungen in Bad Soden ab Freitag
„Während der letzten Wochen haben wir die Corona-Zahlen intensiv beobachtet und ich freue mich sehr, dass sich meine Hoffnungen bestätig haben. Die Inzidenzen sinken beständig und weitere Lockerungen sind möglich“, sagt Bad Sodens Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Dennoch bitte ich darum, weiterhin vorsichtig zu sein, vor allem die Masken- und Hygienevorschriften einzuhalten und die zahlreichen Impfangebote zu nutzen“.
Ab Montag, 07. März 2022, gilt in allen Verwaltungsstellen keine G-Regelung mehr, der Zugang ist frei. Es besteht allerdings die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Der Fensterservice im Standesamt entfällt, es gelten die üblichen Öffnungszeiten sowie die Maskenpflicht (FFP2).
Bereits ab Freitag, 04. März 2022, gelten folgenden Regelungen:
- Der Zugang zur Stadtbücherei ist wieder ohne G-Regelung möglich, es gilt lediglich Maskenpflicht (FFP2).
- Im Stadtmuseum und der Stadtgalerie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder OP-Maske).
- Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich muss grundsätzlich ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.
- Für den Innenbereich gilt bei Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), bei bis zu 500 Personen 3G sowie Maskenpflicht und bei mehr als 500 Personen 2G+ sowie Maskenpflicht (Auslastung max. 60 Prozent). Es dürfen grundsätzlich nicht mehr als 6.000 Personen im Innenbereich zusammenkommen.
- Für den Außenbereich gilt bei Veranstaltungen ab 500 Personen 2G+ sowie Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske). Die Auslastung darf maximal 75 Prozent betragen. Es dürfen grundsätzlich nicht mehr als 25.000 Personen im Außenbereich zusammen kommen.
- Im Moment können noch keine verbindlichen Aussagen bezüglich der beliebten Feste und Veranstaltungen in Bad Soden am Taunus getroffen werden. Die Stadtverwaltung informiert hierzu schnellstmöglich.
- In den Sporthallen kommt die 3G-Regelung zur Anwendung sowie Maskenpflicht in den Gängen und Umkleiden.
- Bei den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gilt 3G und Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske). Die Maskenpflicht entfällt am Platz.
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