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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Corona Update für Bad Soden am Taunus

Verlängerung des Lockdowns bis 18. April 2021

von Adolf Albus

(29.03.2021) Angesichts einer exponentiellen Dynamik im Infektionsgeschehen wird der aktuelle Lockdown bis Sonntag, 18. April 2021 verlängert. Grundsätzlich gelten auch in Bad Soden am Taunus weiterhin sämtliche bundesweite Vorgaben.

Diese können im Detail unter www.bundesregierung.de eingesehen werden. Für Bad Soden am Taunus gelten ab sofort bis einschließlich Sonntag, 18. April 2021, folgende lokale Regelungen. Maßnahmen über diesen Termin hinaus werden rechtzeitig bekanntgegeben.  

Die Stadtbüchereien bleiben zu den bekannten Zeiten geöffnet. Die Stadtbücherei bittet jedoch darum, sich nur so kurz wie möglich in den Räumen aufzuhalten und die Anwesenheit auf die Ausleihe und Rückgabe der Medien zu beschränken. Die gewünschten Titel können bereits von zu Hause aus über den Online-Katalog herausgesucht werden. Der Einlass ist auf zwölf Personen gleichzeitig beschränkt und alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
 

Alle Sporthallen und Sportplätze bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Vereinen wird allerdings ermöglicht, Sportangebote entsprechend der aktuell geltenden Vorgaben durchzuführen. Dies geschieht in Absprache mit der Stadt. Bolzplätze im Stadtgebiet bleiben geöffnet. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten.
 

Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. In diesem Zusammenhang müssen medizinische Masken getragen werden, also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
 

Die Verwaltungsstellen Bürgerhaus Neuenhain, Königsteiner Straße 77, Parkstraße 1 und das Rathaus in der Königsteiner Straße 73 bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar.
 

Das Bürgerbüro im Paulinenschlösschen bleibt geöffnet, arbeitet allerdings ausschließlich per Terminvergabe. Termine können unter +49 6196 208-800 oder buergerbuero@stadt-bad-soden.de vereinbart werden. Während der Termine herrscht Maskenpflicht. Das Standesamt im Rathaus bleibt wie bisher über ein Fenster zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
 

Die Stadtgalerie sowie das Stadtmuseum bleiben vorerst geschlossen. Stadtführungen finden nicht statt. Die für den 3. April 2021 geplanten Ausstellungseröffnungen im Kulturzentrum Badehaus müssen verschoben werden. Neue Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Das betrifft die Ausstellungen „Vom Main in den Taunus. 200 Jahre Königsteiner Chaussee” in der Stadtgalerie, „Von der Badeeinrichtung zum Kulturzentrum” zum 150-jährigen Bestehen des Badehauses im Foyer des Badehauses sowie „Ute Reinecke – Radierungen“ im KunstKabinett.
 

Die Mehrzweckräume in der Hasselgrundhalle sowie im Bürgerhaus Neuenhain bleiben grundsätzlich geschlossen, insbesondere auch für den Übungsbetrieb von Vereinen und sonstigen Institutionen. Städtische Gremien tagen weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und wenn möglich auch digital.
 

Friedhöfe bleiben geöffnet, für Besuche gibt es keine Maskenpflicht. Anders bei Beisetzungen, hier gilt eine Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich für die gesamte Dauer der Beisetzung. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
 

Der Wertstoffhof hat zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet, es gilt Maskenpflicht.
 

Bioabfallsäcke und Gelbe Säcke sind weiterhin in „Tütenkisten“ vor dem Paulinenschlösschen, dem Rathaus und in den Windfängen des Bürgerhauses in Neuenhain zur Selbstabholung ausgelegt.