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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Clubs baurechtlich als Kulturstätten anerkannt

von Ilse Romahn

(11.05.2021) Bereits im letzten Jahr hatte sich Kulturdezernentin Ina Hartwig den Forderungen aus Berlin angeschlossen, Clubs baurechtlich als Kulturstätten einzuordnen und nicht in Konkurrenz mit dem Wohnungsbau zu bringen.

Am Freitag, 7. Mai, hat der Bundestag nun beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen.

„Die baurechtliche Anerkennung von Musikspielstätten als Kulturorte ist ein längst überfälliger Schritt. Obwohl Clubs seit jeher stilprägende Orte sind und einen wichtigen Teil zur kulturellen Vielfalt lebenswerter Städte beitragen, finden sie im Baurecht und in der Stadtentwicklung kaum Beachtung und damit auch wenig Schutz vor städtebaulicher Verdrängung. Die nun beschlossene Gleichstellung mit Theater- und Opernhäusern oder Museen bedeutet neben der gesellschaftlichen Aufwertung der Clubszene auch, dass sich neue Musikclubs im Stadtraum einfacher ansiedeln können“, sagt Kulturdezernentin Hartwig.

Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht.

Nicht unter diese Definition fallen beispielsweise Diskotheken, in denen Musik vom Band abgespielt wird. „Diese genaue Unterscheidung und Definition von Clubs- und Musikspielstätten in Abgrenzung zu Diskotheken ohne kuratiertes Programm finde ich sehr wichtig“, erklärt Hartwig. (ffm)