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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

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BVI: Gesetzentwurf revolutioniert private Altersvorsorge

von Ralph Delhees

(01.10.2024) Thomas Richter fordert Gesetzentwurf zeitnah zu beschließen. Paradigmenwechsel: Zwang zu Garantien und Verrentung entfällt. Weg frei für flexible Spar- und Auszahlmodelle.

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge. „Das ist ein großer Wurf und bedeutet einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge eine 100 Prozent Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestarker anlegen können.“

„Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf nun zeitnah beschließen“, so Richter, „damit vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg gebracht wird. Eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten.“

Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen der Fokusgruppe. Er umfasst ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das unter anderem mit Fonds bespart werden kann. Der gesetzliche Zwang zu Garantien und Verrentung entfällt. Denn Beitragsgarantien und lebenslange Verrentung sind teuer und schmälern die Rendite der Sparer.

Altersvorsorgedepot ermöglicht hohe Renditen
Ein wichtiger Schritt ist die Wahlfreiheit in der Auszahlphase. Künftig können die Menschen die Rentenphase entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse planen und zwischen einem Fondsauszahlplan, einer sogenannten Fondsrente, und einer Rentenversicherung wählen. Thomas Richter: „Mit diesem Gesetzentwurf wird der Weg frei für flexiblere Spar- und Auszahlmodelle. Die Bürger haben endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwangs. Das macht für sie die Altersvorsorge attraktiv. Deutschland braucht eine große Verbreitung der geförderten Altersvorsorgeprodukte. Deshalb müssen die Angebote attraktiv sein.“

Der BVI befürwortet die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit, den Verzicht auf Garantien und Verrentung auch auf den Bestand der Riester-Verträge anzuwenden.

Richter: „Die Bundesregierung sollte den Gesetzentwurf nun zeitnah beschließen, damit vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg gebracht wird. Eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten.“