Bundespolizei verbietet zum Jahreswechsel das Mitführen von Waffen
Das Mitführverbot gilt an den nachfolgend genannten Örtlichkeiten: (jeweils ausschließlich der U-Bahnbereiche)
Im Hauptbahnhof Frankfurt am Main auf allen Ebenen, an den Stadtbahnhöfen / Haltepunkten, Frankfurt am Main - Höchst, Frankfurt am Main - Süd, Frankfurt am Main - Taunusanlage, Frankfurt am Main - Hauptwache, Frankfurt am Main - Konstablerwache. Auf den zwischen diesen Bahnhöfen / Haltepunkten liegenden Strecken und den darauf verkehrenden S-Bahn-Zügen der Linien 1 bis 6 sowie 8 und 9.
Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände zu erhellen und insbesondere die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes.
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen und teils in Zügen bewegt sich bundesweit seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau und bildet einen bedeutsamen Anteil an den Gesamtstraftaten auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Die Bundespolizei geht erneut von einer signifikanten Erhöhung der Straftaten im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel aus und rechnet mit sehr hohen Besucherzahlen im Hauptbahnhof Frankfurt am Main und den weiteren benannten Bahnhöfen in der An- und Abreise zu den Silvesterfeierlichkeiten.
Damit einhergehend steigt auch das Konfliktpotenzial, denn erfahrungsgemäß ergeben sich - meist unter Alkoholeinfluss - auch aus zunächst verbalen Streitigkeiten, körperliche Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern, Reizstoffen oder anderen Waffen können diese schnell durch die Beteiligten zum Einsatz kommen und eine besondere Gefahr darstellen. Daher wird die Bundespolizei gerade in dieser Zeit mit zusätzlichen Kräften Kontrollen durchführen und Feststellungen konsequent verfolgen.
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) können Zuwiderhandlungen behördliche Zwangsgelder, Platzverweise, Bahnhofsverbote (Hausverbot) oder auch zukünftige Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen. (HP/ots)
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