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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Bund der Steuerzahler zur geplanten Neuverschuldung

„Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“

von BdSt

(23.03.2020) Einen Nachtragshaushalt für 2020 mit einer Neuverschuldung von vorerst 150 Milliarden Euro sowie die Nutzung der Notfallregelung bei der Schuldenbremse, damit sich der Bund höher verschulden kann als regulär erlaubt:

Dies plant die Bundesregierung nach Medienberichten, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu lindern. Was sagen wir als Bund der Steuerzahler (BdSt) dazu? Mit Blick auf die besorgten Bürger und die vielen auch kleinen und mittelständischen Unternehmer geben wir ein ganz klares Signal: Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen!

1) Großzügige und gezielte Hilfen statt Gießkannen-Prinzip
„Der Staat sollte jetzt alles tun, damit die Menschen mehr Geld zur Verfügung haben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Alles, was hilft, die Krise zu überwinden, muss vorgezogen und alles andere hintangestellt werden. Jedes Ministerium braucht einen Corona-Notfallplan für sein Budget.“ 

2) Tilgungsplan für die Zeit nach der Krise
„Wenn die Politik die Öffnungsklausel bei der Schuldenbremse nutzt, muss es einen verbindlichen Tilgungsplan für die Zeit nach der Krise geben“, mahnt BdSt-Präsident Reiner Holznagel und verweist auf Artikel 115 des Grundgesetzes, wonach ein solcher Beschluss „mit einem Tilgungsplan zu verbinden“ sei. 

Darüber hinaus macht der Verband deutlich, dass Deutschland in der Krise vor allem die Konsumausgaben stabil halten oder sogar intensivieren sollte. Holznagel konkret: „Deshalb sollte der Solidaritätszuschlag schon zur Jahresmitte fallen – ohne Abstriche für alle! Das wäre ein wesentlicher Impuls, um Bürger und angeschlagene Unternehmen zu entlasten.“ 

Verfolgen Sie den Corona-Ticker auf www.steuerzahler.de: „Der BdSt informiert: Das können Sie jetzt tun – das müssen Sie jetzt wissen!“ Viele konkrete Hilfen für verschiedene Zielgruppen von A wie Arbeitnehmer über F wie Freiberufler und U wie Unternehmer bis V wie Vereine.