Briefwahl zum hessischen Landtag in Bad Soden
Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen
Foto: Stadt Bad Soden
Briefwahlunterlagen ab dem 28. August 2023 beantragen
Die Briefwahlunterlagen können über die Homepage der Stadt unter www.bad-soden.de oder schriftlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Es gibt zudem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1, abzuholen.
Wo und wie kann ich wählen?
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08. Oktober 2023, 18:00 Uhr, ausgefüllt im Wahlamt der Stadt Bad Soden am Taunus, Rathaus, Königsteiner Straße 73, eingegangen sein. Alternativ können die Wählerinnen und Wähler jederzeit ab dem 28. August 2023 auch schon vorab zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ihre Stimmen direkt im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen abgeben.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Voraussichtlich bis Ende der zweiten Septemberwoche 2023 werden die Wahlbenachrichtigungen per Post an alle Wahlberechtigten zugestellt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch mit dem Personalausweis im entsprechenden Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist für die Stimmabgabe nicht notwendig.
Briefwahlbezirk 2 ist repräsentativer Wahlbezirk
Für die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl werden aus rund 6.500 Wahlbezirken in Hessen 194 repräsentative Wahlbezirke durch eine mathematische Zufallsstichprobe ausgewählt. In Bad Soden am Taunus wurde der Briefwahlbezirk 2 vom Statistischen Landesamt in Wiesbaden für die kommende Wahl als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt.
In repräsentativen Wahlbezirken wird bei der Ausgabe der Stimmzettel nach dem Geschlecht und nach unterschiedlichen Altersgruppen unterschieden. Auf den Stimmzetteln sind je nach Geschlecht und Alter Kennbuchstaben vermerkt. Der Aufdruck auf dem Stimmzettel lässt selbstverständlich keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe der wählenden Person zu. Ausgewertet werden die Daten von den Gemeinden sowie vom Hessischen Statistischen Landesamt. Die genauen Ergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2024 vorliegen und im Internet unter www.statistik.hessen.de veröffentlicht.
Betroffen von dieser Regelung sind bei der Briefwahl in Bad Soden am Taunus nur die Wählerinnen und Wähler, die in den Wahlbezirken 3 (ehemalige Taunussparkasse, Königsteiner Straße 77) und 4 (Theodor-Heuss-Schule) wahlberechtigt sind. Dieser Personenkreis erhält bei der Beantragung der Briefwahl einen mit dem jeweiligen Kennbuchstaben bedruckten Stimmzettel sowie ein Faltblatt mit weiteren Informationen des Statistischen Landesamts.
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