Brandschutz bei Veranstaltungen: Was Veranstalter und Betreiber vorab klären sollten
Ein Konzert auf dem Rathausplatz, ein Straßenfest im Stadtteil oder ein Kulturtermin in der Stadthalle wirkt für Gäste leicht und unbeschwert. Für die Veranstalter beginnt die eigentliche Arbeit jedoch lange vor dem Einlass: Wege, Technik, Ausschank, Dekoration, Besucherströme und Notfallkommunikation müssen zusammenpassen. Brandschutz ist dabei weniger eine Frage einzelner Geräte als vielmehr eine organisatorische Aufgabe – und sie entscheidet sich bereits in der Planungsphase.
Foto: Pixabay / ecommercefotoit
Warum Brandschutz bei Veranstaltungen mehr ist als ein Feuerlöscher
Wer an Brandschutz denkt, denkt oft zuerst an rote Löschgeräte an der Wand. Tatsächlich ist die Ausstattung nur ein Baustein. Entscheidend bei Experten für Brandschutz in Berlin ist das Zusammenspiel aus klaren Zuständigkeiten, freien Flucht- und Rettungswegen, passender Ausstattung und guter Kennzeichnung – abgestimmt auf den konkreten Ort und die Art der Veranstaltung.
Dabei lohnt eine saubere Unterscheidung: Für Arbeitsstätten konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ , welche Anforderungen etwa an Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Maßnahmen gelten. Eine temporäre Veranstaltung lässt sich nicht ohne Weiteres wie eine reguläre Arbeitsstätte einordnen; zusätzlich sind veranstaltungsbezogene Vorgaben zu prüfen.
Hier kommen zusätzliche Fragen ins Spiel: wechselnde Besucherzahlen, fremde Umgebungen, aufgebaute Infrastruktur und Teams, die oft nur für diesen einen Anlass zusammenarbeiten. Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen haben deshalb ihre eigenen organisatorischen Schwerpunkte, die über die reine Bereitstellung von Löschmitteln hinausgehen.
Zuständigkeiten vor dem Einlass klären
Die wichtigste Frage klingt einfach: Wer ist wofür verantwortlich – und wer ist im Ernstfall erreichbar? In der Praxis treffen bei Veranstaltungen mehrere Akteure aufeinander: der Veranstalter, der Betreiber der Location, eventuell ein Sicherheits- und Sanitätsdienst und – unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei erhöhter Brandgefahr oder Events auf Großbühnen – eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr. Ohne klare Absprachen entstehen genau dort Lücken, wo es kritisch wird.
Die Fachempfehlung des AGBF-Fachausschusses betont deshalb, verantwortliche natürliche Personen zu benennen, Zuständigkeiten klar abzugrenzen und Erreichbarkeiten zu dokumentieren. Auch die ASR A2.2 zur Organisation des betrieblichen Brandschutzes zeigt, wie zentral festgelegte Verantwortlichkeiten und Benennung von Personen sind. Konkret heißt das: Namen, Funktionen und Telefonnummern gehören schriftlich in das Sicherheitskonzept, nicht in den Kopf einzelner Organisatoren. Maßgeblich bleiben dabei immer die landesrechtlichen und örtlichen Vorgaben – eine frühe Abstimmung mit dem Betreiber und den zuständigen Stellen ersetzt keine Checkliste.
Fluchtwege, Ausgänge und Besucherströme prüfen
Flucht- und Rettungswege funktionieren auf dem Papier oft besser als im aufgebauten Zustand. Typische Schwachstellen entstehen erst während des Aufbaus: ein Getränkestand verlagert sich einen Meter, eine Bühne bekommt eine zusätzliche Traverse, Kabelbrücken queren einen Nebenausgang, oder der Besucherandrang am Eingang staut sich anders als geplant.
Veranstalter sollten die Wege deshalb nicht nur in der Planung, sondern unmittelbar vor der Öffnung tatsächlich abgehen. Dabei ist zu prüfen: Sind alle Ausgänge nutzbar und nicht durch Aufbauten, Fahrzeuge oder Abfallcontainer blockiert? Ist die Beschilderung auch bei Dunkelheit und aus Besucherperspektive gut sichtbar? Gibt es Engstellen, an denen sich Besucherströme stauen können? Vorhandene Flucht- und Rettungspläne sollten zum realen Aufbau passen – und nicht zur Planversion von vor drei Wochen.
Feuerlöscher passend auswählen und zugänglich aufstellen
Auch wenn der Feuerlöscher nicht alles ist: Er bleibt ein zentrales Element der ersten Brandbekämpfung. Drei Kriterien sind dabei entscheidend. Erstens die Eignung: Das Löschmittel muss zum vorhandenen Risiko passen – eine Kochstelle mit Fett stellt andere Anforderungen als eine Bühne mit Elektrik. Zweitens die Sichtbarkeit: Ein Löscher hinter der Theke oder im Lagercontainer nützt im Ernstfall nichts. Drittens die Erreichbarkeit: Geräte müssen frei zugänglich bleiben und dürfen nicht zugestellt werden.
Für Arbeitsstätten fordert die ASR A2.2 gut sichtbare, leicht erreichbare Feuerlöscher und nennt unter anderem eine tatsächliche Laufweglänge von höchstens 20 Metern zum nächsten Gerät. Diese konkrete Vorgabe gilt ausdrücklich für Arbeitsstätten; sie lässt sich nicht pauschal auf jede Veranstaltung übertragen. Für Veranstaltungen lässt sich daraus ohne standortbezogene Prüfung keine allgemeine Entfernungsvorgabe ableiten – die verbindlichen Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Sicherheitskonzept und den örtlichen Vorgaben.
Wer für einen einmaligen Anlass keine Geräte anschaffen möchte, kann auf Leihlösungen und fachliche Beratung zurückgreifen. Je nach Anbieter können für Veranstaltungen tragbare oder fahrbare Feuerlöscher gemietet werden – etwa für Feste und Konzerte. Spezielle Fachbetriebe unterstützen bei der Auswahl passender Löschmittel. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Geräte in die Sicherheitsorganisation eingebunden sind – also in den Plänen verzeichnet und den eingesetzten Teams bekannt sind.
Temporäre Aufbauten brauchen eigene Kontrollen
Stände, Bühnen, Zelte, mobile Elektrik, Kochstellen und Dekoration verändern das Risikobild eines Ortes grundlegend. Hinzu kommen äußere Einflüsse wie Wind oder Hitze, die bei Open-Air-Veranstaltungen eine Rolle spielen können. Was in der ursprünglichen Planung unproblematisch wirkte, kann sich mit dem realen Aufbau verschieben.
Deshalb gilt: Nach dem Aufbau und idealerweise noch einmal kurz vor dem Einlass sollte eine dokumentierte Begehung stattfinden. Werden während der Veranstaltung Aufbauten verändert – etwa ein zusätzlicher Verkaufsstand oder eine umplatzierte Gasflasche –, muss diese Änderung in die Sicherheitsorganisation einfließen. Eine einmalige Planung zu Beginn reicht nicht, wenn sich das Gelände im Verlauf wandelt.
Was Besucher und Teams wissen sollten
Die beste Ausstattung hilft wenig, wenn im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist. Eingewiesene Verantwortliche – etwa Brandschutzhelfer oder das Sicherheitspersonal – sollten wissen, wie alarmiert wird, wer die Räumung ansagt und welche Wege freizuhalten sind. Für Besucher reichen oft kurze, verständliche Informationen: eine Durchsage zu Beginn, Hinweise auf Ausgänge oder entsprechende Ansagen bei Gefahr.
Bei Löschversuchen gilt eine klare Grenze: Ein Feuerlöscher ist für Entstehungsbrände gedacht, die noch beherrschbar sind. Niemand sollte sich selbst in Gefahr bringen. Im Zweifel heißt die Devise: Bereich verlassen, Feuerwehr alarmieren, andere warnen. Selbstschutz geht vor Selbsthilfe.
Eine kompakte Vorbereitungsliste für Veranstalter
Die folgenden Punkte bündeln die wichtigsten organisatorischen und räumlichen Kontrollen – sie sind bewusst kompakt gehalten und decken die Zeit vor dem Einlass ab:
- Verantwortliche Personen benennen und Erreichbarkeiten schriftlich dokumentieren
- Sicherheitskonzept mit den örtlichen Vorgaben und dem Betreiber abstimmen
- Flucht- und Rettungswege im aufgebauten Zustand abgehen und freihalten
- Feuerlöscher auf Eignung, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit prüfen
- Temporäre Aufbauten, Elektrik und Kochstellen nach dem Aufbau kontrollieren
- Teams und eingewiesene Personen zu Alarmierung und Räumung briefen
- Besucherinformationen zu Ausgängen und Verhalten im Gefahrenfall vorbereiten
- Abschließende Kontrolle vor Öffnung dokumentieren
Diese Liste ersetzt weder die Abstimmung mit dem Betreiber noch die Vorgaben der zuständigen Stellen oder die Beratung durch Fachleute. Sie macht offene Punkte aber früh sichtbar – solange noch Zeit ist, sie zu klären.
Fazit: Sicherheit beginnt vor dem ersten Gast
Brandschutz bei Veranstaltungen ist kein Formalismus, sondern gelebte Organisation. Wer Zuständigkeiten früh klärt, Fluchtwege im realen Aufbau prüft, Löschmittel passend platziert und sein Team einweist, schafft die Grundlage dafür, dass Gäste den Anlass so unbeschwert erleben können, wie er geplant war. Der richtige Moment für diese Fragen ist nicht der Tag der Veranstaltung – sondern die Wochen davor, im Gespräch mit Betreiber, zuständigen Stellen und erfahrenen Fachleuten.
Weitere Artikel aus der Kategorie: