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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Bisher 135.000 Mal studentische Corona-Notlagen gelindert

von Helmut Poppe

(30.09.2020) Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen noch bis zum 30. September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen.

Diese Hilfe ist Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.

Zur vorläufigen Bilanz erklärt der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Michael Meister:

"Knapp vier Monate nach Einführung läuft die Überbrückungshilfe in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses für Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit Ende des Monats aus. Wir ziehen eine positive Bilanz. Seit dem Start im Juni haben die Studierenden- und Studentenwerke im gesamten Bundesgebiet bisher 135.000 Mal coronabedingte Notlagen von Studierenden gelindert und insgesamt rund 60 Millionen Euro zugesagt. Damit konnte vielen Studierenden geholfen werden, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte. Zwei Drittel der Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt.

Mittlerweile hat sich erfreulicherweise die Wirtschaftslage wieder entspannt, womit sich auch das Beschäftigungsangebot für Studierende verbessert. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zurückgegangen ist oder die pandemiebedingte Notlage bei Antragsstellung in immer weniger Fällen nachgewiesen werden kann.

Die von Beginn an befristet angelegte Überbrückungshilfe hat damit ihren Zweck erfüllt. Mit dieser Nothilfe hat sich der Bund in der coronabedingten Ausnahmesituation der Belange der Studierenden angenommen und das Erforderliche getan, um unbürokratisch, schnell und wirksam zu helfen. Wir werden die Lage der Studierenden in den nächsten Monaten weiter beobachten. Bis Ende September ist es noch möglich, Anträge für diesen Monat zu stellen. Dann wird die Förderung ausgesetzt. Sollte noch einmal eine Situation für Studierende entstehen wie zu Beginn der Pandemie, so steht uns jetzt ein etabliertes Instrument zur Verfügung, um schnell reagieren zu können.

Zudem bestehen die weiteren Säulen des Corona-Hilfspakets für Studierende fort. Neben der Möglichkeit, BAföG zu beantragen, können Studierende den bewährten KfW-Studienkredit erhalten. Der Studienkredit ist noch bis Ende März 2021 zinslos gestellt und auch für ausländische Studierende zugänglich. Für alle Hilfsangebote stehen Beratungsangebote zur Verfügung.

Mit Blick auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss haben die Studierenden- und Studentenwerke in ganz Deutschland Außerordentliches geleistet. Es wurde nicht nur binnen kürzester Zeit ein völlig neues Antragsverfahren etabliert und umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben die Antragssteller auch umfassend beraten und in über 100.000 Fällen Nachfragen gestellt, um die individuellen Notlagen besser zu erfassen. Das BMBF dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Studierenden- und Studentenwerke für den enormen Einsatz für die Interessen der Studierenden in pandemiebedingten Notlagen."

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, erklärt:

"Die Studierenden- und Studentenwerke haben ihre Leistungsfähigkeit und Flexibilität unter Beweis gestellt, sie haben geschlossen und engagiert gehandelt, zum Wohl der Studierenden, wie es ihrem sozialen Auftrag entspricht." (ots)